Heimatkalender 1963 | S.90-97 | Von Amtsbürgermeister a.D. Karl Föst
Es ist eine herrliche Landschaft, in der das freundliche Malberg im verhältnismäßig breiten Tale der mittleren Kyll eingebettet liegt, umrahmt von hohen und dicht bewaldeten Bergen. Diese Landschaft in ihren bunten Farben und Formen hat zum größten Teile die erodierende Tätigkeit der Kyll gestaltet. Achtunggebietend schauen die beiden Malberger Schlösser von ihrer dominierenden Höhe auf dem sich aus dem Tale erhebenden Plateau auf den Ort hernieder, der sich um den Schloßhügel herumzieht, gleichsam des Hügels und der Burg Schutz suchend.
Malberg, dessen Name dem mittelhochdeutschen Worte „mahel(mal)“ = Gerichtsstätte entstammt, war sicherlich schon ein Versammlungsort, eine Malstätte, wo Gericht gehalten wurde, bevor es in den Ortsnamen Maleberhc, Madelbergh, Malberch, Molberg und Mailberg aufklingt. Im Jahre 893 liegen nach dem Güterverzeichnis der Abtei Prüm im Bereich ihres Hofbezirkes Etteldorf zwei Kirchen, von diesen eine — nach dem später zum Güterverzeichnis von Cäsarius verfaßten Kommentar — bei Malberhc auf dem Berge kileburhc … una ecciesia sita est iuxta malberhc in monte, qui appellatur kileburhc … Diese Glosse des Cäsarius bezeugt Malberg zwar nicht absolut für das Jahr 893, läßt aber sein Vorhandensein um diese Zeit stark vermuten, sei es als Gerichtsstätte oder schon als Siedlung.
Landschaft und Geländegestaltung mußten schon früh in alten Zeiten die Grundherren anziehen und herausfordern, den freistehenden Hügel der Malstätte zu ihrem befestigten Herrschaftssitze zu machen. Wann die Edelherren von Malberg oder vor ihnen schon andere den Hügel zu ihrem Wohnsitze herrichteten und befestigten, wissen wir nicht. Seit dem Jahre 1008 ist das Dynastengeschlecht der Herren von Malberg mit Ravengar urkundlich nachweisbar. Mit Adalbero, der in den Jahren 1042, 1052 und 1061 erwähnt wird und als Gründer des ersten Stammes der von Malberg gilt, können wir die Dynastengeschlechter der Herrschaft Malberg näher verfolgen, ohne jedoch volle Klarheit zu bekommen. Den Namen von Malberg führten: zunächst die von Malberg, die mit den Vinstingen eines Stammes sind, die von Malberg (Bürresheim) und die von Malberg (Reifferscheid). Das Geschlecht derer von Malberg hat sich im 14. und 15. Jahrhundert weit verzweigt und erlosch um 1570 mit dem kinderlos verstorbenen Berhard von Malberg. Die Herrschaft Malberg kommt dann an die Beyer von Boppard, die Familien d’Ardres und von Crichingen, schließlich an die Veyder, deren Erben noch heute die beiden Schlösser mit Wald und Ländereien besitzen.
Als sich im Laufe der Zeit die Landesherrschaften entwickelten, gingen das Erzstift und Kurfürstentum Trier und die nach und nach erstarkte Grafschaft Luxemburg (seit 1354 Herzogtum) darauf aus, sich mehr und mehr auszudehnen und sich gegenseitig den Rang abzulaufen, um Einfluß- auf ihre Nachbarn zu gewinnen und Vasallen zu werben. Besonders im 13. und 14. Jahrhundert waren die Erzbischöfe von Trier bestrebt, ihr Territorium zu erweitern und zu festigen, Burgen zu bauen und zu erwerben, Lehnsherren allodialer Burgen zu werden oder das Öffnungsrecht zu erhalten, des Wertes der Burgen als teste Stützen ihrer Macht sich wohlbewußt. So ist es durchaus verständlich, daß Trier und Luxemburg das in ihrer Interessensphäre liegende Malberg in ihren Machtbereich zu bringen wünschen. Wenn wir nun bei Schaus lesen: 1302 IX. 18. wird das Schloß (Malberg) „cum toto eius fortalitio, burgo et villa“ luxemburgisches Lehen, und wenn wir weiter bedenken, daß die Herrschaft Malberg luxemburgischer Landeshoheit unterstand, als Frankreich Ende des 18. Jahrhunderts Luxemburg einverleibte, könnte man zu der Auffassung gelangen, Malberg sei in den zwischenliegenden Jahrhunderten stets luxemburgisch gewesen. Das war aber keineswegs so; denn lange Zeit war Malberg im Besitze des Erzbischofs von Trier.
Die Malberger waren bereits im 11. Jahrhundert sehr angesehen und mächtig, und schon zu Anfang dieses Jahrhunderts beginnt das Interesse des Erzstifts an Malberg. Als Erzbischof Megingaudus (1008—1015) mit dem streitlustigen Propst von St. Paulin in Trier, Adelbero von Luxemburg in Fehde lag, leistete ihm hierbei Ravenger von Malberg Hilfe; als Gegenleistung gab ihm der Erzbischof aus den Gütern des heiligen Martins achtzig Hufe Land zu Lehen.
In den nächsten zweihundert Jahren fließen die Nachrichten spärlich. Aber im 13. Jahrhundert wird es lebhaft um Malberg. Am 1. Mai 1236 fand die Übertragung der Gebeine der heiligen Elisabeth zu Marburg statt. Erzbischof Theoderich und der Kaiser wohnten den Feierlichkeiten bei. Als der Erzbischof zurückkehrte, fand er im Erzstifte Aufruhr und Waffengewalt. Wenige Tage vor seiner Rückkehr war Agnes, die Herrin der Feste Malberg, ohne männlichen Erben gestorben. Damals trug Walram, Herzog von Limburg (Grat von Luxemburg) Malberg vom Erzbischofe zu Lehen und hatte dieses nach dem Tode der Agnes von Malberg dem Brudersohn derselben Rudolph von Malberg als Afterlehen übergeben. Rudolph konnte sich aber, da sein Anspruch auf Widerstand stieß, nur durch Waffengewalt mit Hilfe Walrams in den Besitz des Schlosses und der dazu gehörigen Güter setzen. Sofort machte er sich daran, die in der Nachbarschaft wohnenden Nonnen von St. Thomas wegen einiger Legate zu belästigen und anzugreifen, die ihnen Agnes von Malberg gegeben hatte. Er setzte den Nonnen so sehr zu, daß sie schließlich alle ihr Kloster verließen und in die Stadt Trier zogen. Doch hiermit nicht zufrieden, machte Rudolph sogar Streifzüge in das Erzstift und griff die Güter des Bischofs selbst an. Den Erzbischof Theoderich hinderten vorerst Staats- und Reichsgeschäfte, die seine Abwesenheit erforderlich machten, gegen Walram und Rudolph einzuschreiten, so daß beide mit den Verheerungen fortfuhren. Zurückgekehrt, fand die Angelegenheit mit Walram aber schon bald eine günstige Lösung, da letzterer mit dem Erzbischof von Köln in eine heftige Fehde verwickelt wurde; Theoderich benutzte diese Gelegenheit, gegen Malberg die Feste Kyllburg zu bauen, schloß zu guter Letzt mit Walram Frieden und kaufte Ende 1238 für 600 Pfund Trierisch von Walram dessen von den Eheleuten Theoderich und Agnes von Malberg erkauften Anteil an der Burg Malberg und belehnte dann Walram wieder mit der Verpflichtung, die Burg dem Erzbischof und seinen Nachfolgern offen zu halten, d. h. in Friedenszeiten dem Lehnsherrn Gastrecht zu gewähren und für den Fall der Not und Bedrängnis lehensherrliche Besatzung aufzunehmen. In Ermangelung von Söhnen sollten auch Töchter das Schloß vom Erzstift erhalten.
Ende des 13. Jahrhunderts sind die Vinstingen Herren von Malberg. Ritter Hugo und Knappe Johann, Herren von Vinstingen, und ihre Miterben verkauften am 11. Januar 1279 die Burg zu Malberg mit den Dörfern Sutze, Stadtfeld und Alf mit der Vogtei zu Wittlich für 1400 Pfund Denare Metzer Währung an den Erzbischof Heinrich und das Erzstift Trier. Am selben Tage stellten sie eine zweite Urkunde aus, worin sie dem Erzbischof Gewährleistung der verkauften Burg und der Vogtei Wittlich eidlich gelobten und ihre Güter zu Everswald zu Pfand stellten, damit er, sollte er aus dem Besitze des Gekauften gesetzt werden, sich daran erhole. Ob der Erzbischof durch diesen Kaut nunmehr alleiniger Eigentümer der Burg wurde, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls aber war er der Lehns- oder Oberlehnsherr (siehe oben). Daran konnte auch die schon eingangs erwähnte Urkunde vom 18. September 1302 nichts ändern, in der Friedrich, Herr von Malberg, erklärt, von dem Grafen Heinrich von Luxemburg sein Schloß zu Malberg cum toto eius fortalitio, burgo et villa zu Lehen empfangen zu haben. Auf Grund dieser Erklärung ist Malberg noch keineswegs luxemburgisch geworden, wie uns auch spätere Urkunden bestätigen. Dreißig Jahre später, am 23. August 1332, verbrieft und bestätigt Kaiser Ludwig der Bayer dem Erzbischof Balduin alle Besitzungen, Rechte und Privilegien des Erzstifts. Im ersten Abschnitt dieses sogenannten Sammelprivilegs wird bestimmt, daß 30 dem Erzstift unterworfene Städte, Orte und Burgen — unter diesen auch Malberg — dieselbe Freiheit genießen können, welche die Befestigungen der deutsch-römischen Kaiser und Könige genossen haben; zugleich wird den Städten, den Bürgern, Burgmannen und Einwohnern erklärt, daß sie aller Rechte und Gewohnheit sich erfreuen, mit denen die Stadt Frankfurt geschützt ist, mit dem Vorbehalte jedoch, daß daraus dem Erzbischof und seinen Nachfolgern kein Rechtsnachteil erwachse. Ausdrücklich gesteht der Kaiser dem Erzbischof und seinen Nachfolgern die volle und ungehinderte Macht gegen alle Verbrecher und Rechtsverletzer, die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu, mithin landeshoheitliche Rechte.
Im 14. Jahrhundert scheinen dann auch zwischen Trier und Luxemburg keine Meinungsverschiedenheiten und keine Auseinandersetzungen stattgefunden zu haben. Jedenfalls ist 1402 der Erzbischof von Trier im Besitze der Burg Malberg. Am 28. Mai 1402 erkennt Cunghin von Brantscheid, daß ihm Erzbischof Werner gegen 200 Gulden, die dieser ihm schuldig sei, das Schloß und Tal (dael = Ort) Malberg aus besonderer Gnade und wegen des Dienstes, den er ihm getan und tun werde, unter folgenden Bedingungen gegeben habe: Das Schloß soll ein Offenhaus sein, dessen sich alle Kurfürsten zu Trier und ihre Amtleute mit ihrem Gefolg in allen ihren Nöten bedienen sollen, auch sollen alle Pförtner, Torknechte, Hüter und Wächter des Schlosses öffentlich schwören, seinem Herrn und seinen Nachfolgern und dem Erzstift getreu und hold zu sein. Niemand soll in dem Schloß und Tal ohne Vorwissen des Kurfürsten und seiner Nachfolger sich aufhalten. Schloß und Tal sollen dem Kurfürsten bei Bezahlung von 200 Gulden jederzeit zu Händen gestellt werden.
Doch schon bald darauf ist zwischen dem Herzog von Luxemburg und dem Erzstifte Streit über Malberg. Fahne berichtet darüber: „Die Herren von Malberg hatten die oberste Burg den Herzogen von Luxemburg und die unterste oder vordere Burg den Erzbischöfen von Trier zu Lehen aufgetragen, dann die letztere noch besonders jenen Erzbischöfen verpfändet. Trier hatte mit seinem Lehensanteile die Herzoge belehnt, und diese wieder die Malberg. Dieses Verhältnis hatte zu allerhand Verwicklungen geführt, die endlich 1404 durch Revers beseitigt wurden. Luxemburg und Trier verglichen sich dahin, daß jeder von ihnen gleiche Rechte an den beiden Burgen zu Malberg haben solle und erkannten die Herren zu Malberg als Erbburggrafen an. Als solcher wird Johann von Malberg, Herr zu Adicht, hingestellt; er verspricht die oberste Burg in baulichem Stand zu halten, und ebenso die untere, falls er sie, die jetzt zerstört sei, wieder aufbauen möchte. Die Burgmänner von Malberg sollten ihm als Burggrafen den Eid der Treue schwören.“
In einem hierüber sehr ausführlich gehaltenen Revers des Johann von Malberg vom 31. Oktober 1404 verpflichtet sich dieser unter anderem noch, seinen beiden Landesherren, ihren Amtleuten und ihrem Gefolge die Burgen offen zu halten, doch falls einer seiner Herren mit dem anderen Krieg führen werde, so sollten er und seine Nachkommen keinen wider den anderen hereinlassen und sich so verhalten, wie dies für einen solchen Fall für das Schloß Freudenburg vorgeschrieben sei. Am 13. Dezember 1404 schenkt Ludwig, Statthalter von Luxemburg dem Erzbischof Werner von Trier die Hälfte der Herrschaft und Burg Malberg und bezeugt darin die Belehnung Johann von Malberg und die in dem Revers getroffenen Vereinbarungen.
Fahne ist der Meinung, daß nunmehr das bisherige dunkle Verhältnis zwischen Trier und Luxemburg aufgeklärt sei. Aber da täuscht er sich. Vermutlich sind es gerade diese beiden Urkunden von 1404, die neue Unklarheit schaffen. Die Erzbischöfe Ignorieren sie gänzlich. Auch die späteren Notizen des Domdechanten Freiherrn von Kerpen (1782—1794 Amtsherr des kurtrierischen Amtes Kyllburg), der die kurtrierischen Belehnungen mit Malberg im einzelnen aufzeichnet, führt sie nicht an. Die Erzbischöfe setzen auch ungeachtet dieser Urkunden unbehindert die Belehnungen in der bisherigen alten Art und Weise fort, indem sie sich die Lehensträger jeweils durch Reverse verpflichten. Es erscheint angebracht, hier einen solchen Revers (aus 1442) wiederzugeben:
„Ich, Wilhelm, ältester Sohn zu Mailberg, Herr zu Adicht, tue kund und bekenne öffentlich mit diesem Briefe, daß der ehrwürdige, mein gnädiger und lieber Herre, Herr Jakob von Gottes Gnaden Erzbischof zu Trier, mir die zwei Schlösser, Ober- und Nieder-Malberg, mit Burggrafschatten, Burgmannen, Zehnten, Gulden, Nutzen, Gefällen und allen ihren Zubehörungen für mich und meine Erben zu rechtem Mannlehen übergeben hat, und zwar in allem Maße, wie meine Voreltern die vorgenannten zwei Schlösser und ihre Zubehörungen von den Vorfahren der Erzbischöfe und dem Erzstifte Trier zu Mannlehen hergebracht und getragen haben, und wie das die alten Briefe darüber und die Lehnsbücher des Erzstifts Trier klar ausweisen. Ich habe auch diese vorgenannten zwei Schlösser mit ihren Zubehörungen für mich und meine Erben von meinem vorgenannten Herrn und dem Erzstifte persönlich empfangen und empfange sie mit diesem Briete mit Mannschaften, Getreuen, Dienstmannen, Pflichten und Diensten und nach des Erzstifts Recht und Gewohnheit. So auch sollen nach mir meine Erben schuldig sein, das Lehen zu empfangen, zu bekennen und zu verdienen, doch mit Vorbehalt meines vorgenannten Herrn und des Erzstifts, des Lehnseids und aller anderen Rechte an dem vorgenannten Lehen. Sonder Arglist und Hinterlist. Des zum Beweis, der Wahrheit habe ich mein eigenes Siegel an diesen Brief gehangen, der gegeben ist am Dreikönigstest 1441 m. tr.“
Nach dieser Urkunde ist Wilhelm von Malberg allein dem Erzbischof von Trier verpflichtet, nicht im geringsten dem Herzog von Luxemburg. Seine Nachfolger empfingen die beiden Burgen in gleicher Weise, und zwar:
Von Erzbischof Johann II. von Baden:
1457 Wilhelm von Mailberg, Herr zu Adicht.
1469 Bernhard von Mailberg, Herr zu Adicht, Wilhelms Bruder.
1484 Karl von Montreal, wegen seiner Ehefrau Maria, Bernhards von Mailberg Tochter.
1485 Ruprecht von Mailberg, Herr zu Adicht, Sohn Bernhards.
Von Erzbischof Jakob von Baden:
1503 Karl von Monreal, Herr zu Malberg, wegen der Kinder aus seiner Ehe mit Maria von Malberg.
1508 Wilhelm von Maelberg für sich und seinen Bruder.
Von Erzbischof Richard:
1512 Wilhelm von Monreal für sich und seine Brüder, wie ihre Mutter Maria von Malberg.
Von Erzbischof Johann III. von Metzenhausen:
1532 Wilhelm von Monreal. Von Johann V. von Isenburg:
1555 Bernhard, Freiherr von Mailberg, Herr zu Adicht, für sich und seinen Bruder Claudie.
Von Erzbischof Johann VI. von der Leyen:
1563 Bernhard von Maelberg, wie sein Vater.
Alle diese Lehensträger erkennen den Erzbischof und Kurfürsten uneingeschränkt als ihren Lehns- und Landesherrn an. Das beweisen nicht nur die Reverse, sondern auch ihr Verhalten. So wendet sich z. B. Carl von Montreal im Jahre 1483 an den Kurfürsten, „seinen gnädigsten Landesfürsten und Schirmherrn“ und bittet ihn um Schutz und Hilfe, als der jüngere Grat von Vianden durch seine Leute den Malbergern das Korn und Vieh abgenommen hatte. Im Übrigen begegnen uns im 15. Jahrhundert bis Mitte des 16. Jahrhunderts keine Kompetenzkonflikte zwischen Trier und Luxemburg. Doch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts leben die Streitigkeiten wieder auf. Über diese unterrichten uns die schon erwähnten Notizen Kerpen; ihnen entnehmen wir im folgenden das Wesentliche. Am 19. Juni 1620 schreibt Kurfürst Lotharius von Metternich an den Domdechanten Hugo Cratz von Scharfenstein, Amtsherrn von Kyllburg, auf dessen Anfrage wegen anhaltender Grenzschwierigkeiten: Das Haus Malberg sei ein erzstiftisches Lehen und der Jurisdiktion des Erzstifts unterworfen. Weil dies aber von den Inhabern des Herzogtums Luxemburg verneint werde, sei man mit ihnen im Streit, der bisher ungeachtet aller Vertröstungen noch nicht behoben sei. Der Domdechant schreibt hierauf schon am nächsten Tage zurück. Die Luxemburger täten ein Faktum über das andere und Rechtshandlungen gegenüber seinen Untertanen vollziehen, sie eigneten sich die Jurisdiktion de facto an, die doch nur dem Erzstift zustehe. Er wisse nicht, was er unternehmen solle, da er keinen Rechtstitel besitze, der unbilligen Pfändungen zu wehren. Nun geht der Kurfürst noch näher auf die Meinungsverschiedenheiten mit Luxemburg ein. Mit dem Haus Malberg habe es folgende Bewandtnis. Das Haus und die Herrschaft Malberg seien von langen Jahren her ein Eigentum des Erzstiftes gewesen und von seinen Vorfahren besessen worden.
Nun aber sei folgendes vorgefallen: Bernhard von Malberg habe gegen den König von Spanien die Waffen ergriffen, woraufhin der Herzog Alba ihn im Jahre 1570 auf Bericht, Malberg sei zum Herzogtum Luxemburg gehörig und darin gelegen, die Herrschaft Malberg entzogen, dann jedoch wiedergegeben habe, als das Erzstift seine Rechte geltend gemacht habe. Nach dem Tode Berhards beginnen allerdings die Auseinandersetzungen von neuem. Langwierige Verhandlungen werden geführt, ausholend und weitschweifig wird hin und her argumentiert. Dabei geht es um das Große und Ganze: die Landeshoheit, wobei das Belehnungsrecht, die Nutzung und Ausübung der Herrschaft, das „Dominium utile“ lediglich noch als Beweismittel eine Rolle spielen. Kurtrier macht geltend: Luxemburg habe weder Investituren (Verleihungen) noch andere „Documenta legitima“ (gesetzmäßige Urkunden) aufzuweisen, während das Erzstift jegliche Hoheit und alle Regalien über Malberg besitze, von den Kaisern ihm verliehen und bestätigt, bewiesen durch ältere Dokumente schon vor dem Verkauf des Hugo und Johann von Vinstingen. Für Trier spreche auch das Nachher; es zeugten in nachfolgender Zeit für die Hoheitsrechte der Erzbischöfe:
- die Zuerkennung und Bestätigung der erzstiftischen Regalien durch Kaiser Karl IV. und andere Kaiser;
- das Eingeständnis des Königs Johann (Grafen von Luxemburg), er habe nie ein Recht auf Malberg gehabt;
- die steten Belehnungen mit Schloß und Herrschaft Malberg durch die Erzbischöfe; schließlich
- die Übertragungen der vielen anderen, zur Schloßherrschaft gehörigen Lehen in Häusern, Wäldern und Feldern, so an Johann von Badenheim, Theodorius von Daun, Emerich von Haselbach, Ritter Bernard von Burscheid, Johann von Burscheid, Cunoni von Wilsecker, Adolf von Malberg, Cunoni Hasfart und mehrere Adlige und Unadlige, von allen stets als erzstiftisches Lehen anerkannt. Demgegenüber behauptet Luxemburg nach wie vor, daß ihm die Superiorität über Schloß und Herrschaft Malberg zustehe. Über den Ausgang der Streitigkeiten weiß Kerpen (gegen Ende des 18. Jahrhunderts) nichts zu berichten. Das berechtigt uns zu der Annahme, daß der Rechtsfall ein juristisches Problem geblieben und weder zu Lebzeiten des Kurfürsten Lotharius noch später zum Abschluß gebracht worden ist. Wir aber wissen, daß die Einverleibung der Herrschaft Malberg in das luxemburgische Territorium zur vollendeten Tatsache wurde. Sie begann oder war de facto schon vollzogen, wie wir gesehen haben, um das Jahr 1620, als sich Domdechant Hugo Cratz von Scharfenstein der luxemburgischen Übergriffe auf sein Amt Kyllburg zu erwehren suchte. In der Folgezeit wurde das trierische Land von den Drangsalen und Leiden des Dreißigjährigen Krieges schwer heimgesucht. Die Spanier, sie waren damals die Herren von Luxemburg, ließen Truppen ins trierische Land einrücken, die sich in den Ämtern Prüm, Schönecken, Kyllburg und anderen wie in Feindesland benahmen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß Luxemburg diese für das Erzstift Trier so unglückliche Zeit nutzte, die Landeshoheit über Malberg endgültig durchzusetzen, die ihm dann auch bis zum Beginn der französischen Fremdherrschaft verblieb und 20 Jahre später Preußen zufiel.
Hallo, danke für die Aifzeichnung dieser Geschichte. Ist die Von Malberh-Linie bei Bernhard von Malberg geendet?
Hast du auch von der Volksmärchendes mysteriosen Verschwindens des letzten Von Malbergs gehört?