Heimatkalender

Ein Blick in die Gemeinden des kurtrierischen Amtes Kyllburg im Jahre 1776

Heimatkalender 1960 | S.115-123 | Von Amtsbürgermeister a.D. Karl Föst

Wir können uns heute meist kein rechtes Bild mehr davon machen, wie es in früheren Zeiten in unseren Gemeinden aussah. Ohne allzu weit zurückzugreifen, mag hier einmal ein Blick in die Verhältnisse vermittelt werden, wie sie vor noch nicht 200 Jahren in den Gemeinden des kurtrierischen Amtes Kyllburg bestanden. Dazu stehen uns authentische Quellen zur Verfügung, nämlich die im Staatsarchiv zu Koblenz aufbewahrten, in der Zeit vom 1. bis 8. Juli 1776 verantwortlich zu Protokoll gegebenen Befragungen der drei Ältesten einer jeden amtsangehörigen Gemeinde durch den damaligen Amtskellner Richter.

Aus diesen Unterlagen, die sich mit landwirtschaftlichen und gemeindlichen Angelegenheiten befassen, können wir folgendes entnehmen: Das Amt Kyllburg bestand in kurtrierischer Zeit bis zur Besitznahme durch die Franzosen im Jahre 1794 in den Ortschaften Ehlenz, Etteldorf, Kyllburg, Kyllburgweiler, Lünebach, Meisburg, Merlscheid, Neidenbach, Orsfeld, Schleid, Spang, Dahlem, St. Thomas, Usch, Wilsecker und Zendscheid. Vier der genannten Gemeinden gehörten nur teilweise dem Amt Kyllburg an, so gehörten

  • zu Merlscheid drei Häuser zum Amte Kyllburg, die übrigen zum Amte Schönberg,
  • zu Neidenbach acht Häuser zu Kyllburg, die übrigen acht zu der luxemburgischen Herrschaft Malberg,
  • zu Schleid acht Häuser zu Kyllburg, die übrigen drei zum Amte Prüm.

Zu Lünebach standen nur drei Häuser unter alleiniger kurtrierischer Hoheit und Gerichtsbarkeit des Amtes Kyllburg, die übrigen unterstanden gemeinschaftlicher Hoheit von Kurtrier und verschiedenen Herrschaften.

Der Hof Bruderholz gehörte dem Kloster St. Thomas. Etteldorf, das früher schon einmal ein kleines Dorf war, bestand jetzt nur aus zwei Höfen. An Mühlen existierten die herrschaftliche Mühle zu Kyllburg, eine Mühle zu St. Thomas im Ort, eine Mahlmühle in der Abtei, die Uscher Mühle, die Ehlenzer und zu Meisburg die Schneidmühle.

Es wäre gewiß fesselnd, hier die Niederschriften vom Juli 1776 über die Auskünfte der Ältesten im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen und so eine augenfälligere Übersicht über jede einzelne Gemeinde zu erhalten. Das aber lassen vielfache Wiederholungen und der dieser Abhandlung zur Verfügung stehende Raum nicht zu. Es kann deshalb nur zusammenfassend über Wesentliches berichtet werden.

Zunächst erfahren wir etwas über die Anzahl der Bürger oder Gemeindeleute in den einzelnen Gemeinden. Sie zählten in der

Gemeinde im Jahre
1776
in älteren
Zeiten
Ehlenz 17 14
Etteldorf 2 2
Kyllburg 78 50
Kyllburgweiler 14 14
Meisburg 16 16
Merlscheid 3 3
Neidenbach 8 8
Orsfeld 21 13
Schleid 10 9
Spang und Dahlem 65 53
Usch 8 8
Wilsecker 22 13
St. Thomas 10 10
Zendscheid 7 7

Die vorstehenden Zahlen bedeuten nicht die Einwohnerzahlen, sie beziehen sich lediglich auf diejenigen Gemeindemitglieder, die an gemeinsamer Nutzung Anteil hatten. Durchweg blieb diese Zahl beständig. In Kyllburg hatte sie allerdings in den 30 Jahren vor 1776 sich von 50 auf 78 sehr vermehrt. Das Nutzungsrecht, das ursprünglich nur ansässigen Gemeindemitgliedern zustand, konnte ” später auch Zugezogenen zuerkannt werden. Meist wird eine Zunahme auf die Verheiratung und Niederlassung von Kindern aus dem Orte zurückzuführen sein. Wo aber der Besitz aus unteilbaren Schaftgütern bestand, so in Ehlenz, war auch solche Zunahme gehemmt.

Über den Besitz und die Bewirtschaftung des Grund und Bodens lassen uns die Niederschriften erkennen:

Sondereigentum an Ackerland besaß man nicht in allen Gemeinden. Wiesen, Weiden und Waldungen befanden sich durchweg im Gesamteigentum und wurden gemeinsam benutzt. Im übrigen wurde die Ackernahrung aus Schaftgütern, Gemeinde- oder sonstigem Pachtland gewonnen. Schaftgüter entsprachen in etwa den Stockgütern, wie es sie. vielfach im ehemals luxemburgischen Teil des heutigen Kreises Bitburg gab. Sie blieben so lange bei dem Besitzer, als dieser die Schaft, d. h. Zinsen und Früchte, nebst den sonstigen Lasten jährlich dem “behörigen Herrn” entrichtete. Sie waren unteilbar und konnten auch nur ungeteilt vererbt werden. In Etteldorf, Merlscheid und Zendscheid bewirtschaftete man ausschließlich eigene Ländereien. In den anderen Gemeinden half man sich neben eigenem Land mit Gemeindeland, Schaftgütern oder durch Anpachtung von Parzellen herrschaftlicher Güter. Ganz auf Schaftgüter angewiesen waren Ehlenz, Kyllburgweiler, Neidenbach, Schleid und Usch. Meisburg scheint nur Gemeindeland beackert zu haben, während St. Thomas von der Abtei Pachtland jeweils für 10 Jahre erhielt.

Bewirtschaftet wurde das Land als Flor- oder Schiffelland. Das Florland (Flurland) war das pfluggängige Land, die Saatflur, der Acker. Es war von den Gemeinden – ausgenommen Kyllburg, Meisburg, Merlscheid und St. Thomas, die kein Florland besaßen – in drei Winnungen eingeteilt, die der Dreifelderwirtschaft dienten, indem die Felder abwechselnd mit Sommer- und Wintergetreide bebaut wurden, das dritte Feld aber meist brach liegen blieb, was bei Aussaat und Ernte gewisse Beschränkungen mit sich brachte. Die Gemeinden Meisburg, Merlscheid und St. Thomas verfügten nur über Ländereien von ungünstiger Bodenbeschaffenheit. Auf solche Ländereien, die, sich selbst überlassen, meist mit wilder Grasnarbe, Heide, Hecken und Ginstergestrüpp überzogen waren, betrieb man die sogenannte Schiffelwirtschaft. Diese bestand im Bearbeiten und Abbrennen des Bodens mit Hacke und Schaufel. So bearbeitet, diente das Schiffelland dann für einige (meist drei) Jahre als Ackerland, hinterher als Weideland. Das Schiffeln wiederholte sich je nach der Beschaffenheit des Bodens in 10 bis 20jährigem Wechsel. Auch Kyllburg besaß kein Florland. Das war aber für das kleine Markt- und Landstädtchen nicht allzu schwerwiegend.. Wie in allen Burgsiedlungen des Mittelalters waren seine halbbäuerlichen Einwohner zumeist Handwerker, Händler und Gewerbetreibende, die dem Ort ein eigenes soziales Gepräge gaben.

Für die bäuerliche Wirtschaft war von jeher die Viehhaltung von besonderer Bedeutung. Aus den Berichten der Ältesten geht hervor, daß die Stallfütterung noch nieht allgemein üblich geworden war. Man lehnte sie im Hinblick auf den Mangel an Futtermitteln ab, mag sie auch vereinzelt damals schon bestanden haben. Die Brachfelder könnten für den Futterbau nicht bereitgestellt werden. In der Hauptsache mußte das Vieh sein Futter sich selber draußen auf der allgemeinen Weide suchen, sei es auf Wiesen, Brach- und Ödlandflächen oder, wenn dort der Aufwuchs abgeweidet war, im Walde, den wir uns allerdings anders wie heute vorstellen müssen.

In Etteldorf, Meisburg, Merlscheid, Neidenbach, Schleid und Zendscheid waren die Weidemöglichkeiten hinreichend, nicht dagegen in Ehlenz, Kyllburg, Kyllburgweiler, Orsfeld, Spang, Dahlem und Usch.

Ehlenz: “Die drey angewachsene Einwohner hätten jeder ein Theil in den Schaftgütern gleich einem anderen, worauf sie aber allein ihr Vieh nicht ausbringen könnten, weil sie Vieh mehr als ein anderer halten thäten.” Im übrigen trieb Ehlenz wie alle sieben Gemeinden die Herde in den Siebengemeindewald.
Kyllburg: “Bey so angewachseher Zahl der Einwohner sey die Weyde für die Viehherden nicht hinreichend.”
Kyllburgweiler: “Obwohlen sie in 14 Gemeindsleuthen verblieben wären, so wären sie vorhin doch beßer daran gewesen, indem sie ihre in dem Spanischen gelegene Wayden, so gemeinwaydig wären, benuzet hätten mit ihrer Viehherde, wovon sie dermahlen von den Spanischen (= den luxemburgischen Grenznachbarn) abgehalten würden.”
Orsfeld: “Sie hätten zwar viel Vieh, wozu ihre Wayd könte hinreichend seyn, wan die Wayd nicht von anderen Gemeinden zu viel mitbetrieben würde.”
Usch: “Es wären einige, die mehr Viehe halten, welches der Gemeind zur Zeit des Grummet schädlich wäre, dann müßten sie durch ihren Wald das Vieh treiben auf die admodiirte Wayd, weilen sie keine eigene Wayd hätten, wodurch der Wald nicht könte verschont werden.”
Wilsecker: “Ihre gemeine Wayd seye für ihre Viehherd insoweit hinreichend, wan nicht von anderen Ortschaften die Wayd mitbetrieben würde.”
In St. Thomas hatte die Abtei als Grundherr die Viehhaltung jedem auf fünf Stück Rindvieh und fünf Schweine begrenzt. Die Tiere wurden auf St. Thomaser Weide getrieben, auf der aber auch andere Gemeinden weideberechtigt waren.

Zu einem vom Kurfürsten in Aussicht genommenen Weideverbot auf Wiesen vor dem Grummetschnitt nahmen die Ältesten unterschiedlich Stellung. Die einen waren für, die anderen gegen das Verbot, wieder andere konnten sich nicht für ein unbedingtes Ja oder Nein entschließen. Hier nur drei Äußerungen:

Ehlenz: “Wan ein gnädigster Befehl kommen würde, daß alle, auch die gemeindeweydige Wiesen sollen und müßten gehütet werden, so achteten sie für nützlicher, wan das Grummetmachen verstattet (= gestattet) würde.”
Kyllburg: “Wäre der Gemeind nützlich, wan nach dem Heu-Ernde die Wiesen, so niemahl zum Grummetmachen gehütet worden, dem Vieh bis an den Winter often bleiben. Wo aber der Grummet auf den Wiesen allzeit gehütet worden, seye es dem Eigenthümer beßer, daß ihme das Grummetmachen verstattet bleibe bis Michaeli.”
Orsfeld: “Es wäre bey ihnen wegen der Wayd nicht schicklich, daß Grummet gemacht würde, sie hätten nur einige wenige Wiesen, worin sie wegen dem Zugvieh (= Zuchtvieh) Grummet machten wie gebräuchlich.”

Tatsächlich wurde das Weideverbot auf Wiesen vor dem Grummetschnitt noch im selben Jahre 1776 erlassen. Wo es verschiedentlich auf Widerstand stieß, mußte es unter Zwang durchgeführt werden.

Aus ihren Waldungen waren die Gemeinden im allgemeinen hinreichend mit Brenn- und Bauholz versorgt. Orsfeld besaß allerdings weder Wald noch Hecken. Spang und Dahlem hatten zu wenig Holz, Merlscheid nur Brennholz, in Kyllburg zwang die steigende Einwohnerzahl zur Einschränkung, St. Thomas bereitete die Waldnutzung infolge der Auseinandersetzungen zwischen der Abtei und Kyllburgweiler Sorge.

Über Waldbesitz und -nutzungen berichten die Gemeinden, und zwar:

Ehlenz: “Es würde zwar mit Abhauen in ihrem Gemeindswald kein Schaden gemacht, aber das bodemliegende Raffholz, welches sie vorhin in der Gemeind unter sich getheilt hätten, würde jetzt bald von diesem bald von jenem genommen. In den letzten 10 Jahren hätte die Gemeind aus dem gemeinen Wald für 624 rhlr (2 Reichstaler = 54 Albus) Holz verkaufet, hierbey hätten sie an Unkosten und Consenzgelder 137 rhlr 18 Alb an die Kellerey Kylburg zahlt und ihre Gemeindsschulden damit abzahlt; Walddistricten seyen keine verhauen noch ausgerottet. Zur Aufsicht der gemeinen Waldungen seyen jederzeit verpflichtete Gemeineschützen bestelt und angeordnet.”
Etteldorf: “Sie hätten eigene Waldung, in 10 Jahren aber kein Holz verkauft, sie hätten ihren Wald selbsten gehütet, durch sie beyde (die Hofbesitzer) geschehe kein Holzraub, wohl aber von Auswendigen, nichts wäre verhauen noch ausgerottet worden.”
Kyllburg: “(Ihre Nutzungen) besteheten in dem Wald so sich nenne Glupp, im Wald den Hahn um Kylburg gelegen, in einem Wald Kaylerbusch genant im Luxemburgischen gelegen, in 2 Märkt, welche an Standgeld 9–10 rhlr zur Halbscheid gegen Herrn Dohmdechanten ertragen, die einkommende Gelder davon werden wie allezeit zum Brückenbauen oder Paweyen (= Pflastern) und sonsten verwendet, in gemeiner Fischerey und Jagd nach Ausweis des Sche8enweisthums, so jeder Bürger betreiben kan, so dan jeder, der aus der gemeinen Gerechtigkeit 5 Wiesenplätz und 2 Gärten hat, bey welcher Empfangung er an die Bürgerschaft 10 rhlr zahlen muß, welche er auch verpfenden kan, kan solche demjenigen Kinde nach seinem Tod zukommen laßen, welches den Eltern den kindlichen Vorstand leistet. Sie hätten kein Holz verkauft. Einige Bürger verkaufeten ihre Portion Holz und thäten nachher auf den Holzraub ausgehen.”

Es fällt auf, daß in vorstehender Schilderung der “Wehrbusch” und das “Buchholz” keine Erwähnung finden. Buchholz und Wehrbusch waren wohl Eigenwald des Amtsherrn (= Domdechanten), aber die Bürger konnten hier ihr Vieh weiden und Eichen und Buchecker nutzen.

Kyllburgweiler: “Weilen sie mit St. Thomas über ihre Waldung lange Jahr in Proceß stünden, hätten sie jetzo keine Waldschützen.”
Meisburg: “Sie hätten aus ihrem gemeinen Wald in den 10 letzten Jahren 185 Klafter Holz verkauft, an Unkosten hätten sie an Consenzgeld 2 Carolin (Goldmünze), für die Besichtigung des Walds 15 Kobstück (Silbermünze), an Schreibgebühr ein Conventionsthaler geben. Sie hätten hieraus 267 rhlr erlößet, wovon eine Klock angeschafft worden, und wären nach Abzug der Unkosten noch 100 rhlr in der Gemeind getheilt worden. Sie hätten in ihrem Wald keine ausgerottete Districten. Zur Obsicht hätten sie einen Waldforster.”
Merlscheid: “Nebst etlichen Hecken, wovon sie ihr Holz jährlich hernehmeten, hätten sie sonsten keine gemeine Nuzungen, ihre wenige Hecken thäten sie selbsten hüten.”
Neidenbach: “In letzten 10 Jahren hätten ihre Gemeind 1000 Klafter Holz verkauft, und hätten zur trierischer Seith gegen die spanische die Halbscheid ah folgenden Unkosten zahlt als nemlich für Consenz von 100 Klafter Holz 1 Carolin, wegen Besichtigung der Waldung und Schreiberlohn 3 Carolinen nebst dem zehenten Pfennig von dem von verkauftem Holz erlösten Geld, welches sich für ihr Anteil 400 rhlr belofen, und wovon ein Theil zu Erbauung des Pfarrhauß, das andere Theil zu Ablegung (Tilgung) zweyer Capitalien in Summa ad 175 rhlr verwendet worden wäre. Zur Aufsicht über gemeine Hecken und Waldungen seyen gemeine Schützen bestelt.”
Schleid: “Ihr Gemeindswald wäre gemeinwaydig mit vier Gemeinden. Ungefehr 114 Klafter, wobey sie 13 rhlr Unkosten gehabt, hätten 57 Neue Thaler erlößet, wovon sie den zehnten Pfennig abgegeben, und hätten das Geld zu Ablegung eines Capitals verwendet. Es wäre in ihrem Wald keine Districten verhauen noch ausgerottet worden, ihre gemeine Hecken hüteten sie selbst und zur Aufsicht des Waldes seye ein Förster bestellet.”
Spang und Dahlem: “Die angewachsene Zahl der Unterthanen wäre dem Wald kein Vortheil, sie hätten kein Holz verkauft. Die Gemeind wäre in einem Wald jm Amt Manderscheid gelegen init der Gemeind Binsfeld berechtiget, worin die Gemeind Binsfeld allein einen District ad ungefehr 800 Morgen Landes völlig ausgerottet und mit Korn zum größten Nachtheil der Gemeinde Spang und Dahlem unangesehen der vielfältig geschehener Protestation besähet. Wan dieser District wiederum zum Wald angelegt würde, wäre es (dies) der Gemeind nützlicher, indem die Gemeinde Spang und Dahlem besagten District mehrmahlen mit mehreren tausend jungen Eichen haben besetzen helfen, anjetzo aber völlig von der Gemeind Binsfeld ruiniret seye. Zur Aufsicht über ihre Waldung seyen genugsame Schützen bestellet.”
Usch: “Sie hätten 545 Klafter Holz verkauft, wobey für Consenz 5 Carolinen, für Suplicgäng und Zehrung 3 Carolin an Kosten gehabt, und hätten 540 rhlr erlöst, welche theils zu Ablegung gemeiner Capitalien theils für geborgte Früchten wäre verwendet worden. Zur Obsorge der Waldung seye ein Waldförster bestellet.”
Wilsecker: “Sie hätten kein Holz verkauft, zur Aufsicht über die Waldungen gemeine Schützen bestellet, ohngeachtet der Obsicht seye der Holzraub ziemlich stark.”
Zendscheid: “Sie hätten 116 Klafter Holz verkauft, an Unkosten hätten sie von hundert Klafter ein Carolin Consenzgeld geben, und hätten 74 rhlr 36 Alb daraus erlöset, welches Geld zu Zahlung der geborgten Früchten verwendet worden. Über ihre gemeine Hecken und Waldungen wäre allezeit ein Waldförster bestellet zur Aufsicht.”

Einige Gemeinden hatten auch Schulden, so Kyllburg 600 rhlr (herrührend vom Brückenbau und den Prozessen mit Kail und Wilsecker), Kyllburgweiler 110, Neidenbach 46, Schleid 310, Spang und Dahlem 1200, Wilsecker 240 und Zendscheid 77 rhlr. Die Zinsen betrugen 4 bis 5 Prozent. Zur Abtragung der Darlehen waren vorgesehen: Erlöse aus Holzverkäufen, Verpachtung der Winterschafsweide und Versteigerung der gemeindlichen Asche, die früher für die Düngung von besonderer Bedeutung war. Kyllburgweiler erhoffte zur Abtragung seiner Schuld einen Holzhieb, wenn der Streit mit St. Thomas wegen des Waldes zu seinen Gunsten entschieden worden sei. Neidenbach hatte dem Darlehensgeber einen Gemeinde-Driesch bis zur Abtragung des Kapitals zur Benutzung überlassen. Schleid, Spang und Dahlem sahen noch keine Möglichkeiten, ihre Darlehen zu tilgen. Keine Schulden hatten Ehlenz, Etteldorf, Meisburg, Merlscheid, Orsfeld, Usch und St. Thomas. Auf die Wahrung ihrer Wald- und Weiderechte waren die Gemeinden stets sehr bedacht, zumal sie sich vielfach mit anderen darin teilen mußten. Lang dauernde Prozesse waren nicht selten; so kämpften auch Gemeinden des Amtes Kyllburg im Jahre 1776 um ihre Rechte.

Ehlenz war mit der Gemeinde Blutscheid im Amte Prüm in Streit geraten, weil diese plötzlich gegen alles Herkommen für Nutzungen im Siebengemeindewald Simpel (Steuern) forderte. Entscheidung sollte die Regierung in Trier treffen.
Kyllburg führte sogar drei Prozesse gleichzeitig. Ein Rechtsstreit gegen die Gemeinde Wilsecker wegen des Weidestrichs war nach 20jähriger Dauer von Kyllburg gewonnen worden und hatte 400 rhlr gekostet. Da sich Wilsecker nicht zufrieden gab, mußte nunmehr die höhere Instanz in Koblenz sich mit der Sache beschäftigen. Beide Parteien sehnten das Ende des Prozesses herbei. Der zweite Prozeß war gegen den Grafen von Kail gerichtet, der den Kyllburgern das ihnen zustehende Brandholz aus dem Kailerbüsch seit 18 Jahren verweigerte und nur Reiser verabfolgte. Der Rechtsstreit hatte bereits 100 rhlr gekostet und harrte nun einer Entscheidung in Luxemburg, dessen Landeshoheit Kail unterstand. Der dritte Prozeß wurde wegen des Nutzungsrechts gegen junge Kyllburger geführt. Kyllburgweiler lag seit 40 Jahren mit der Abtei St. Thomas wegen des Gemeindewaldes im Rechtsstreit. Die Entscheidung sollte vom Konsistorium in Trier getroffen werden. Ein zweiter Prozeß wegen des gemeinen Weidestrichs gegen Steinborn hing seit zwei Jahren in Luxemburg, ein dritter gegen ein Gemeindemitglied wegen einer “haag” in Trier. Spang und Dahlem stritten beim Hofrat zu Trier gegen Herrn von Veyden zu Malberg wegen zuviel geforderter Haferlieferung.

Diese Rechtsvorgänge beweisen uns, daß die Gemeindebürger sich selbstbewußt und unabhängig zu vertreten wußten. Bei der Anhörung der Ältesten wird schließlich noch nach der Stimmung in der Gemeinde, der Verfassung, gemeindlichen Verwaltung und Rechnungslegung gefragt. Die Beantwortung dieser Frage läßt allgemeine Zufriedenheit erkennen. Man war unter sich friedsam und einig, der gemeindliche Nutzen wurde von den Bürgermeistern redlich und bestens besorgt, manche Gemeinden verfügten sogar über eine Dorfordnung, es gab keine unruhigen Köpfe. In zäher Arbeit blieb die Bevölkerung körperlich und geistig gesund. Mit ihrer weltlichen und geistlichen Obrigkeit hatten sie ein gutes Verhältnis. Man sagte: “Unter dem Krummstab ist gut leben.”

Wenn uns die Aufzeichnungen des Amtskellners Richter über die Auskünfte der Ältesten auch kein vollständiges Bild des Lebens, der Arbeits- und Wirtschaftsweise damaliger Zeit vermitteln und lückenhaft bleiben, so gewähren sie doch wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Gemeinden vor der Französischen Revolution und sind somit geeignet, der Heimatkunde zu dienen. Manch einer kann sich heute im Zeitalter moderner Wirtschaftsmethoden, der Rationalisierung, Technisierung und Mechanisierung keine rechte Vorstellung mehr davon machen, wie anspruchslos und genügsam man vor noch nicht 200 Jahren war, wie man sich zwar in Haus und Hof und Flur von Tag zu Tag abmühte und abrackerte, aber dennoch frei blieb von Unrast und Unruhe.

 

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