Heimatkalender

Die Kyllburger Mühle in ihrer Entwicklung und Geschichte

Heimatkalender 1962 | S.65-71 | Von Amtsbürgermeister a.D. Karl Föst

Zahlreiche kleinere und größere Wassermühlen, meist hohen Alters, klapperten einst in den Tälern an Flüssen und Bächen, oft romantisch gelegen und bewundert. Heute sind diese Mühlen durch die großen Walzenmühlen fast gänzlich verdrängt, ihre Schaufelräder und Mühlsteine stehen still; nur noch selten stößt man auf klappernde Mühlen im kühlen Grunde am rauschenden Bach. In früherer Zeit aber hatten die alten, nunmehr stilliegenden Wassermühlen eine große Bedeutung für die Mehlherstellung und waren eng mit dem wirtschaftlichen Leben der Bevölkerung verbunden. Die ersten Wassermühlen wurden hierzulande etwa im 3. und 4. Jahrhundert durch die Römer eingebürgert, die sie ihrerseits von ihren botsmäßigen Völkern übernommen hatten. In dieser Zeit finden wir sie erwähnt in der “Mosella”, dem Moselgedicht des Ausonius, das dieser im Jahre 371 in Trier geschrieben hat. Hier bespricht er auch die Nebenflüsse der Mosel, darunter die Kyll und die Ruwer, die “Korn mahlende Steine” drehen, also damals bereits durch Wasserkraft betriebene Mühlen besaßen. Im Frühmittelalter war die Anzahl der Mühlen schon sehr groß. Ehe solche Wassermühlen sich verbreiteten, dienten Hand- und Roßmühlen der Zerkleinerung des Getreides.

Hier soll nun von einer alten Kyllmühle die Rede sein, die bis heute erhalten blieb und sich von den Uranfängen einer kleinen Wassermühle zur großen Handelsmühle mit modernen technischen Einrichtungen entwickelte: “Die Kyllburger Mühle.” Umgeben von steilen Berghängen, an die sich das Städtchen Kyllburg anlehnt, liegen, eingebettet im engen Tale der Kyll, auf ihrer Insel die Gebäudeanlagen der Kyllburger Mühle. Seit vielen Jahrhunderten schon drehen sich hier die Mühlenräder, und die Geschichte der Mühle ist mit der des Ortes aufs engste verknüpft. Betrachten wir zunächst die Zeit bis zur französischen Fremdherrschaft. In einer Schenkungsurkunde vom Jahre 800 wird Kyllburg als “Castrum Kiliberg” bezeichnet. Es bestand damals also auf dem Kiliberge eine Siedlung, und für diese wird sicherlich eine Mühle unten im Tale Getreide zu Mehl verarbeitet haben, mag sein, daß sie schon lange vordem dort betrieben wurde. Als Erzbischof Theoderich von Trier im Jahre 1239 die Kyllburg erbaute und sein Nachfolger Arnold 1256 die Burg und die anliegenden Häuser mit einer festen Mauer umgab, wird er auch die längst vorhandene Mühle an sich gezogen haben. In dieser Zeit soll ein geheimer Gang von der Burg zu der im Tale gelegenen Mühle angelegt worden sein, der, zum Teil unterirdisch, der Aufgabe diente, die Burgbewohner während einer Belagerung mit Mehl und Brot zu versorgen. Dort, wo dieser Gang vom Burghof hinabführte, steht heute noch ein altes Pförtchen, das man im Volksmund das “Mühlenpförtchen” nennt. Historisch ist, daß um diese Zeit die Grundherren die Mühlen in ihren Bann zogen, gewiß erst recht eine Mühle, die ihrer Burg dienen mußte. Ohnehin schon betrachteten sie die Errichtung und Betreibung von Mühlen als ihre gerechtsame und einträgliche Erwerbsquelle, wiesen den Mühlen ihren Mahlbezirk zu und bannten, d. h. verpflichteten ihre Grundhörigen zur Benützung einer bestimmten Mühle. Dem Müller sicherten sie als Mahllohn eine lohnende Molter, sich selbst aber vom Müller die Pacht.

Wir gehen gewiß nicht fehl, wenn wir die Existenz der Mühle als erzbischöfliche Mühle spätestens um das Jahr 1250 annehmen. Vom Jahre 1374 ab läßt sich ihr Bestehen auch urkundlich nachweisen, später bis in die Zeit der französischen Fremdherrschaft gar in verwandtschaftlich-erblicher Aufeinanderfolge ihrer Pächter. Nur selten wird man über die Namen der früheren Besitzer einer Mühle soviel in Erfahrung bringen können wie hinsichtlich der Kyllburger Mühle. Deshalb sei im Folgenden aufgezeigt, was wir darüber wissen. Im Jahre

1374 verpachtet der Erzbischof und Kurfürst die Mühle auf Lebenszeit seinem Kellner zu Kyllburg, dem Canonicus Mathys, und 21 Jahre später
1395 seinem Kellner Johann zu Kyllburg.
1543 belehnt Kurfürst Johann IV. seinen Untertan Johann von Wydenbach und dessen Ehefrau Margaretha mit der Mühle, die nach deren Tode einem der Kinder zufallen soll.
1577 ist Johann Hillens Müller zu Kyllburg.
1638 zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges, besitzt Catharina Salm die Mühle. Wie lange schon vorher ihre Voreltern, von denen sie spricht, die Mühle innehatten, war nicht zu ermitteln.
1642 erhält Valentin Malburg und seine künftige Ehefrau die Mühle. Die künftige Ehefrau dürfte wohl die Tochter der Catharina Salm gewesen sein, da letztere den Lehnherrn gebeten hatte, eines ihrer Kinder zu belehnen, und die Weiterbelehnung an einen Erben üblich war.
1681 betreiben Valentin Malburg und sein Sohn Niclas die Mühle,
1703 Niclas Malburg,
1714 Niclas Malburg und sein Sohn Johannes Bruno,
1732 Maria Catharina, Witwe des Johannes Bruno Malburg,
1742 Maria Catharina und Johann Michel Brantzel (2. Ehemann der Catharina).
1751 am 26. Januar heiraten Valentin Malburg, Sohn von Johannes Bruno Malburg, Schöffe, und Catharina Erasmi, Tochter von Robert Erasmi, Schöffe und Synodalis (= Sendschöffe) zu Kyllburg.
1755 werden Michel Bransen und Valentin Malburg mit der Mühle belehnt. Nach dem frühen Tode ihres Ehemannes Valentin Malburg und ihres zweiten Ehemannes Lamperding heiratet Catharina in dritter Ehe
1761 Johann Peter Schmitt, Kyllburger Bürger, Schöffe des Hochgerichts zu Kyllburg und des brandenburgischen Grundgerichts zu Orsfeld.
1764 werden Johann Peter und Catharina Schmitt und erneut 1773 und 1776 mit der Mühle belehnt, 1785 schließlich “ad dies vitae”, d. h. lebenslänglich.
1792 stirbt Catharina Schmitt im Alter von etwa 66 Jahren. Ihr Ehemann Johann Peter Schmitt überlebte sie; wie lange, ist nicht bekannt.
1803 ist sein Sohn Johannes Kyllburger Müller. Mit ihm ist die alte Müllerfamilie dahingegangen, denn im Jahre 1804 finden wir eine neue vor, die heute noch die Mühle betreibt und auf die wir noch zurückkommen.

Die vorstehende Übersicht zeigt, daß die Mühle dem Müller zwar stets persönlich und jeweils als Lehen auf Lebenszeit oder auf eine bestimmte Zeit von Jahren übertragen wurde, aber dennoch innerhalb der Familie in gerader oder seitlicher Verwandtschaft verblieb. So läßt sich erkennen, daß mindestens zwei Jahrhunderte hindurch das Mühlenleben sich ununterbrochen in Familienerbfolge befand, wobei zu bemerken ist, daß der Müller Johann Peter Schmitt den erstgenannten Valentin Malburg als seinen Uraltvater bezeichnet. Diese stete Weiterbelehnung innerhalb einer Familie läßt auf ein beständig gutes Verhältnis zwischen dem Lehnsherren (also seit der Pfand verschreibung von Stadt und Amt Kyllburg im Jahre 1547 dem Domdechanten zu Trier) als Amtsherrn und den Mühlenleuten schließen.

Die Mühlenpacht war in normalen Zeiten durchaus erträglich und im Laufe der Jahrhunderte keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

Pachtentgelt 1543 1642 1776
an Weizen 8 Malter 8 Malter 8 Malter
an Roggen 8 Malter 8 Malter 8 Malter
an Geld 3 Radergulden 2 Radergulden 3 Radergulden
zu Weihnachten 1 Wastel 1 Wastel 1 Wastel
(oder 3 Alb) (oder 3 Alb) (oder 3 Alb)
1 Wastel = eine Art Weißbrot oder Kuchen
zu Ostern 1 Brot 1 Brot 1 Brot
(oder 3 Alb) (oder 3 Alb) (oder 3 Alb)
zu Ostern 50 Eier 50 Eier 50 Eier
6 Rthr. an Schweingeld

Gelegentliche Versuche des Lehnsherrn, die Pacht zu erhöhen, hatten stets nur vorübergehenden Erfolg, so z. B. auch die Forderung auf Lieferung von 24 Pfund guter Fische.

Nach dem Ableben eines Mühleninhabers wurde die Mühle immer wieder von neuem durch eine Lehensurkunde auf den Nachfolger übertragen. Die Fassung solcher Belehnungsbriefe blieb im Laufe der Jahrhunderte im großen und ganzen dieselbe. Die Urkunde aus dem Jahre 1742 mag hier im Wortlaut wiedergegeben sein:

“Wir Johann Philipp Freyherr von Walderdorf, Herr zu Ißenburg und Molßberg, des Ertzhohen Dhumstifts Trier Dhumdächant undt zur Zeit Ambtsherr zu Kylburg, thun kundt undt bekennen hiermit öffentlich ahn dießen Brief, daß Wir die Mühl unten ahn dem Flecken Kylburg an der Bach untenwendig der Brücken gelegen verliehen haben, undt selbige verleien für uns und unsere nachkommenen Ambtsherm zu Kylburg in Kraft dieses Briefs denen Ehr- und tugendtsamen Johan Michel Brantzel undt seiner Ehefrau Maria Catharina oder seinem rechtmäßigen Erben auf ein Ziehl von zwölf hintereinander folgenden Jahr, alßo undt dergestalt, daß allsolche Mühl mit allem ihrem Begriff undt Waßergang, Deich, sambt allen ihren zugehörigen, inhaben, besitzen, undt zu ihrem Nutzen nießen undt gebrauchen sollen hingegen von derselben unß und unserm nachkommenden Ambtsherm alle und jede Jahr auf das hauß Kylburg einen daselbst verordneten Kellern zum mühlenpacht geben, lifern undt respective bezahlen wie folgt: alß nemlich 8 Malter rocken Köms und 8 Malter Waytzen aufrichtiger lifriger frucht undt mühlen Jahre, item drey radergulden, item zu Weinachten ein Waßel oder drey albrader dafür, undt ein halbhundert Eyer; item zwantzigvier pfundt guter fisch, so dan drey reichßthaler dreißigsechs albus für ein fett S: v. schwein, sie sollen auch die Erlenbäum so beneben der Mühlen undt dem Deich stehen undt darzu gehöhren nit verhauen sondern dieselbe hegen undt schonen auch deren so viel möglich geschehen kan, mehr ahnpflantzen undt ziehen, nebst dießen allem solle beständer die Mühl sambt dem Deich, Wehr und waß weider darzu gehörig undt erfordert wird in gutem weßentlichem undt aufrichtigem Bau unterhalten und handhaben, ahn bey waß jeder Zeit darzu von nöthen sein wirdt bauen alles auf ihre Kosten undt speßen, sonder unseres oder unserer nachkomenten geringstes zuthun, außer daß Wir ihnen zu all solchem Bauen so oft es die nothdurft erfordert durch unsem Kellern zu Kylburg das benöthige Bauholz vergünstigen undt verschaffen, daß die Mühlensteine, so von nöthen seindt undt sie bestellen werden, durch gewohnliche undt gebrauchliche frohnfuhren beyführen laßen wollen. Were es aber sach, daß die beständer eins oder mehr Jaren ahn Endrichtung des mühlenpachts oder auch an dem Bau oder einige andern Clausulen dieser Beständnus sich saumhaft bezeigen würden, sollen sie selbiger verlustiget und beraubt sein; nichts destoweniger verpflichtet undt verbunden verseßenen oder rückständigen pacht, wie auch den schaden so wir des mißbrauchs oder sonsten ihrenthalben erlitten; erleiden oder haben würden, zu bezahlen undt zu vergnügen, darfür wir alle ihrige übrige guter ahn zu greifen und unß biß zu völliger schadloßhaltung zu erhohlen vollkommene macht undt gewalt haben, solle nun die Beständnus nach den obgesetzten zwölf Jahr ein End haben alß solle die mühl in gutem standt (gleich wie sie dermahlen hofentlich sein und angedretten wird) unß und unsem nachkommentem Ambtsherm deß hauß Kylburg in allem nichts dar von zu thun verfallen sein, alles sonder gefehrt undt arglist. Des zu Urkundt haben Wir uns eigenhändig unterschrieben undt unser gewohnliches insigel hir aufdrücken laßen. Gegeben Trier, den 14. May dausentsiebenhundert Virzig Zwey.

Johann Philipp Freyherr v. Walderdorf
(Siegel) Dohmdechandt und Ambtsherr zu Kylburg.”

Während der Lehnsbrief die Rechte und Pflichten des Müllers dem Lehnsherrn gegenüber regelte, war das Verhältnis des Müllers zum Mahlkunden noch besonders geordnet. In den Kyllburger Hochgerichtsschöffenweistum, das vermutlich auf die Freiung Kyllburgs durch Erzbischof Arnold vom Jahre 1256 zurückreicht, finden wir darüber folgendes:

“Der Morlner soll Mahlen dem hern zuvoran, damach den wirthen, ob frembd leuth über felt quemen, daß sie brot bey inen funden, darnach burghleuth und Burgern, so wie sie zu der Moelen pringen, und sol heben von einem sester Korns ein schußel foll, der thunt dreißigh einen sester.”

Angesichts der von jeher großen Bedeutung des Müllereigewerbes für die Volksernährung reichte die Gerechtsame des Weistums nicht aus; es ergingen daher weitere Vorschriften. Sie sollten vor allem die Belange der Mühlenkunden schützen, die verständlicherweise wachsam und argwöhnisch auf reelle und zufriedenstellende Leistungen achteten. Der Müller war gehalten, ein ordentliches Buch zu führen, das zu mahlende Getreide auf seine Qualität zu prüfen und zu wiegen. das Gewicht unter Tag und Jahr und unter Beifügung des Namens von Mühlgast und Müller zu verzeichnen. Zu diesem Zweck sollte der Müller eine “richtige Waag” in der Mühle halten. Dem Mahlgast mußte das aus seiner eigenen Frucht hergestellte Mehl unverfälscht geliefert werden; die Frucht durfte nicht vertauscht werden, widrigenfalls der Müller, der auch für sein Gesinde und seine Hausgenossen geradezustehen hatte, den Schaden zu erstatten hatte und daneben sich schärfster Strafe aussetzte. Kein Mahlgast durfte ohne Not dem anderen vorgezogen werden, die zur Mühle gegebene Frucht mußte längstens in drei oder vier Tagen gemahlen werden. Noch weitere Bestimmungen regelten die Pflichten des Müllers, vielfach bis ins kleinste.

Oft mußte der Müller schwere Zeiten durchstehen, wenn Pest, Hunger und Krieg wüteten, wenn Eisgang und Hochwasser große Schäden anrichteten, wie besonders während des Dreißigjährigen Krieges, in welcher Zeit Catharina Salm Müllerin zu Kyllburg war. In jener Zeit der großen Not, in den unglücklichen Jahren 1635, 1636 und 1637 entbrannte der Krieg heftiger als je. Kurfürst Christoph, dem das Wachsen der kaiserlichen Macht Sorgen bereitete, lehnte sich daher um so inniger an Frankreich an. Aber ein lothringischer Oberst an der Spitze wallonischer und deutscher Scharen, die aus den luxemburgischen Garnisonen kamen. überraschten den Kurfürsten in Trier und führten ihn in Gefangenschaft. Spanische Truppen breiteten sich aus und benahmen sich in den Ämtern Prüm, Schönecken und Kyllburg und anderen wie in Feindesland. Im Jahre 1637 müssen die Franzosen die von ihnen besetzte Festung Ehrenbreitstein übergeben. Aber auch nach ihrer Vertreibung brachte die Besatzung des Landes durch kaiserliche und verbündete Truppen keine besseren Zeiten. Hungersnot und Pest räumten gewaltig unter der Bevölkerung auf. Es war eine verworrene, stürmische und schreckensvolle Zeit. Sie trifft hart auch die Kyllburger Müllerin. Catharina wendet sich deshalb an ihren Amts- und Lehnsherrn mit der Bitte, ihr beizustehen und die Mühlenpacht zu ermäßigen, da die Mahlwerte so stark abgenommen hätten; ein drittel der Mahlleute lebe nicht mehr. Das sei für sie um so mehr niederdrückend und schädigend, als die Mahlleute zu Kyllburgweiler, Orsfeld, Wilsecker und Etteldorf seit dem “Lotharingischen Überfall und Verderben” abgeschreckt worden seien, ihre Frucht, wie bis dahin nach Kyllburg zu bringen, und nunmehr in St. Thomas, Schloß Seinsfeld, Kail und Malberg mahlen ließen; was in der ganzen Woche einkomme, könne an einem Tage gemahlen werden. Zudem sei sie durch die Wintereinquartierung in zwei Jahren und durch Kriegskontributionen in unerträglicher Weise geschröpft worden, wobei durch die “Lothringisch Leuth” die Mühle dermaßen ruiniert und verdorben worden sei, daß sie innen und außen instand gesetzt werden müsse; mit großen Unkosten habe sie bereits einen Teil ausgebessert und erneuert. Auch noch einer anderen Bitte möge der Amtsherr willfahren. Bei ihrem hohen Alter und angesichts der betrübten Kriegszeiten könne sie Müllerei und Haus mehr und mehr nur beschwerlich vorstehen. Deshalb und weil schon ihre Voreltern mit der Mühle belehnt worden seien, bitte sie um Neubelehnung eines ihrer Kinder.

Das vorstehend inhaltlich wiedergegebene Schreiben der Müllerin Salm trägt kein Datum. Es wird in der ersten Hälfte des Jahres 1638 geschrieben sein, wie sich aus einem Gutachten zweier Kyllburger Schöffen vom 2. Juni 1638 erkennen läßt, das der Amtsherr aus Anlaß der Salmschen Eingabe angefordert hat. Dieses Gutachten bestätigt nicht allein die ungünstige Lage der Müllerin, den beschwerlichen Mühlenbau, die Arbeit am Wehr, wir erfahren darin auch, wie alle Einwohner in jeder Hausstatt, im Stift, Schloß, Städtlein und in den benachbarten Dörfern unter der damaligen Not, dem großen Sterben, dem Ausfall an Geburten und der durch den Krieg verursachten geringen Getreideernten litten, wie nur rauhe Frucht, meist “wilt Korn mit Speltz und haber” untermischt, zur Mühle gebracht werden konnte. Im Hinblick auf die wohlbegründeten Anträge der Müllerin konnte man nicht umhin, Entgegenkommen zu zeigen.

Aber es waren nicht nur Fehden, Kriege und ihre Folgen, die Stadt und Land und dann stets die Mühle im Laufe der Jahrhunderte heimsuchten; gar oft hatte die Mühle auch unter Eisgang und besonders Hochwasser zu leiden. Bitter beklagt sich Müller Schmitt über die Schäden durch den Riß des Mühlenwehres im Jahre 1765, über die großen Schäden, die im Winter 1784 und schließlich wiederum im Jahre 1789 Eis und Hochwasser der Mühle, dem Deich und Wehr verursacht hatten. Mit Rücksicht auf die hohen Aufwendungen, die der Müller aus eigenen Mitteln machen mußte, erhielt er einen Bestand auf Lebenszeit und die Zusicherung, daß nach seinem Tode einem seiner Kinder der Bestand ebenmäßig erneuert werde. Das geschah dann später auch.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein und bevor die Entwicklung der Technik den Mühlen andere Formen gab, war das Mühlengetriebe einfacher Konstruktion. Das für ihren Betrieb benötigte Wasser entnahm die Kyllburger Mühle der Kyll, führte es durch einen Graben der Mühle zu, wo man es von oben her auf die Schaufeln des Wasserrades fallen ließ (oberschlägige Mühle). Durch sein Gewicht setzte das Wasser dieses Rad, das Triebrad, und der an diesem befestigte Wellenbaum über Zahnräder die Mahlsteine in Bewegung, die dann die Getreidekörner zu Mehl zerrieben. Ursprünglich trieben Wasserrad und Wellenbaum nur einen Mahlgang. Später verstand man es, den Wellenbaum mit zwei Mahlgängen zu verbinden. Müller Schmitt verfügte sogar über drei Mahlgänge, wie sich aus seiner Neubeschaffung von sechs Mühlsteinen ergibt. In drei Mahlgängen hat dann die Mühle noch das 19. Jahrhundert hindurch bis zu ihrer Umstellung um die Jahrhundertwende ihr Mehl hergestellt.

Bis zur französischen Fremdherrschaft gehörte die Kyllburger Mühle dem Erzbischof und Kurfürsten bzw. dem Domkapitel zu Trier. Daher nicht nur kurfürstliche, sondern vielfach auch domdechantische Mühle genannt. Im Jahre 1803 wurde die Mühle für 4075 Frs. = 1086 Thlr. versteigert; sie ging dabei in das Eigentum des Müllers Johann Müller zu Seffern über, der den Besitzübergang mit dem bisherigen Beständer (Pächter) durch eine Vereinbarung und Leistung noch besonders regelte. Im Jahre 1804 ist Peter Müller (ein Sohn des Müllers in Seffern) im Besitz der Kyllburger Mühle, später dessen Sohn gleichen Namens. Des letzteren Tochter war mit Nikolaus Zahnen, einem Sohn des Lehrers in Seffern verheiratet. Durch diese Heirat ging die Mühle auf Nikolaus Zahnen und seine Nachkommen, die heutigen Mühlenbesitzer Georg Zahnen und seinen Sohn Josef über.

Die Familie Zahnen (Müller) ist mithin heute über 150 Jahre Eigentümerin des Mühlenbetriebes. Da sie auch größeren landwirtschaftlichen Besitz hatte, betrieb sie die Müllerei im 19. Jahrhundert nur im Nebengewerbe. So konnten zur damaligen Zeit etwa zehn Zentner Getreide je Tag vermahlen werden. Infolge der steigenden Ansprüche der Lebenshaltung einerseits und der sich immer mehr entwickelnden Technik im Müllereimaschinenbau war eine völlige Umgestaltung der Mahlanlage auf die Dauer nicht mehr zu umgehen. So entschlossen sich die damaligen Besitzer Nikolaus Zahnen und dessen Sohn Georg zur Errichtung des heutigen Mühlengebäudes. Die für diese Neuanlage notwendig gewordene elektrische Kraft wurde durch den Bau einer Wasserturbine gewonnen, die außerdem bis zum Jahre 1928 den Ort Kyllburg mit Licht- und Kraftstrom versorgte. Damit war die Entwicklung keineswegs abgeschlossen. Durch vergrößerte Mahlleistung und die hierdurch notwendig gewordene Ausweitung des Kundenkreises trat die Mühle immer mehr in den Wettbewerb mit entfernt liegenden Mühlenbetrieben. Erster Grundsatz mußte daher sein: Höchste Leistungsfähigkeit — beste Qualität der Mahlerzeugnisse! Eine Fülle von Erneuerungen und Vergrößerungen unterstrich dieses Prinzip: Bau eines Stahlsilos, Errichtung einer modernen Anlage zum Trocknen von Getreide. Das Ziel der bestmöglichen Vorbereitung des Getreides wurde durch die Schaffung einer viele Maschinen umfassenden Reinigungsanlage erreicht. Vergrößerung der Lagerräume, Einbau großer Mischanlagen modernster Art.

Infolge all dieser Verbesserungen vergrößerte sich der Kundenkreis immer mehr, so daß heute sämtliche Kreise des Regierungsbezirks Trier zur Dauerkundschaft gezählt werden. Das Ziel der besonderen Betreuung der angestammten Bauernkundschaft der Umgebung wurde trotz der Ausweitung der Handelsmüllerei niemals aus dem Auge gelassen, was dem seit jeher bestehenden Prinzip der Besitzer entspricht. Zur reibungsloseren und störungsfreieren Abwicklung der Bauernkunden-Müllerei — sei es für kleinste oder größere Mengen umzutauschenden Mahlgutes — wurde eine eigene besondere Abfertigungsstelle, diesen Erfordernissen Rechnung tragend, erstellt. Im Jahre 1951 wurde von der größten und anerkannt besten Mühlenbaufabrik der Welt ein Umbau der Mahlanlage durchgeführt, der die Mühle zwar nicht kapazitätsmäßig, so aber doch qualitätsmäßig in die Reihe der modernsten westdeutschen Mühlenbetriebe treten läßt. 1956/57 wurde der bisherige Stahlsilo mit einem Fassungsvermögen von 8000 Zentnern um einen großen Betonsilo erweitert, so daß heute 21 000 Zentner gelagert werden können.

Heute ist die Kyllburger Walzenmühle N. Zahnen und Sohn eine neuzeitlich eingerichtete vollautomatische Roggen- und Weizenmühle mit pneumatischer Passagenbeförderung. Während die meisten Mühlen im Kylltal im Laufe der Zeit ihren Betrieb einstellen mußten, gelang es der Kyllburger Mühle, durch viele Jahrhunderte hindurch sich zu behaupten und sich der neuen Zeit mit ihren technischen Errungenschaften anzupassen. Sie ist ein Unternehmen, das mit einem gewissen Stolz auf eine lange Geschichte zurückschauen kann, das von der kleinsten Wassermühle ältester Zeit über so viele Kriegs- und andere Notzeiten hinweg und ungeachtet der Abwärtsbewegung in der Müllerei sich, wie gewiß nur noch wenige, bis zur großen, neuen Walzenmühle entwickelte.

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