Chronik 1200 Jahre Kyllburg

1856 Aufhebung der Stadtrechte

Quelle: Föst Karl, “Kyllburg einst und jetzt”

Als man Mitte des 19. Jahrhunderts nach verschiedenen Versuchen schließlich doch erkannte, daß die gleichmäßige Regelung des Gemeindewesens für alle Gemeinden des ganzen preußischen Staats weder den großen Verschiedenheiten der einzelnen Gebietsteile, noch dem durch geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Verhältnisse bedingten Unterschiede zwischen Stadt- und Landgemeinden gerecht wurde, folgte eine Neuregelung.

Die grundsätzliche Frage, ob für die Rheinprovinz die seit der Fremdherrschaft hergebrachte, für Stadt und Land gleichmäßige Gemeindeordnung weiterhin beizubehalten oder eine unterschiedliche Behandlung von Stadt und Land vorzunehmen sei, wurde durch die beiden Gesetze vom 15. Mai 1856 beantwortet. Unter diesem Datum erging die Städteordnung für die Rheinprovinz, und für die Landgemeinden das Gemeindeverfassungsgesetz, letzteres als Ergänzung der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845.

Damit hatte die Gemeindeordnung vom 23. 7. 1845 in der ihr durch das Gesetz vom 15.5.1856 gegebenen Form den Charakter einer ausschließlichen Landgemeindeordnung erhalten. Es war somit wieder zwischen Stadt- und Landgemeinden zu unterscheiden. Die Einführung der Städteordnung schloss die Anerkennung des städtischen Charakters in sich, während die Gemeindeordnung die Verhältnisse der zu Bürgermeistereien (heute Ämtern) zusammengeschlossenen Landgemeinden regelte. Da Kyllburg damals nicht mit der Städteordnung bewidmet wurde, zweifellos weil die Einwohnerzahl weniger als 10 000 betrug, wurde damit der Rechtscharakter Kyllburgs als Landgemeinde festgelegt.

Nach nahezu 600 Jahren Stadt, wird Kyllburg verfassungsrechtlich als Gemeinde geführt.

Auch unter preußischer Herrschaft gab es noch Zeiten der Not, und die Eifel blieb noch lange das Sorgenkind der preußischen Verwaltung, obwohl es an Unterstützung und verdienstvoller Tätigkeit durch den Staat nicht fehlte. Bessere Zeiten begannen für die Eifel erst, als der Staat die Eisenbahnverwaltung selbst übernahm und die Eifel durch Bahnen und Nebenbahnen zu erschließen und durch eine Fülle staatlicher Fürsorgemaßnahmen zu fördern bemüht war. Es kann hier nicht das Verdienst der preußischen Verwaltung an der wirtschaftlichen Kulturarbeit im Eifelland eingehend geschildert werden. Im Endergebnis ist es unbestritten.

Kyllburg nahm mit der allgemeinen Entfaltung des Wirtschaftslebens und der Steigerung des Wohlstandes nach den Kriegen 1864, 1866 und 1870/71 fühlbaren Aufschwung.

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