Quelle: Karl E. Becker, “Das Kyllburger Land”
Die Berechtigung, einen neuen Markt anzulegen, war ursprünglich ein Vorrecht des Königs. Er delegierte dieses Recht meist an den geistlichen oder weltlichen Fürsten. Vom 13. Jahrhundert an gelangte das Recht, neue Märkte zu verleihen, an die Gebietsherren. Kyllburg hatte sicherlich seit Anfang des 13. Jahrhunderts das Marktrecht.
Eines der wesentlichsten Elemente des Marktrechts war der Marktfrieden. Dadurch standen Markt und Marktbesucher unter dem Schutz des “Friedensbannes.” Die Aufsicht über den Markt war der Bürgergemeinde übertragen, die so genannte Marktgerichte gebildet hatte. Aus ihnen entwickelte sich im Laufe der Zeit dort, wo es möglich war, die Stadtherrschaft zu überwinden, die Selbstverwaltung der freien Städte. So gilt das Marktrecht als Vorläufer der späteren Stadtrechte.
Von 1845 sind uns noch folgende Märkte in Kyllburg bekannt:
Kram und Viehmarkt | Tag nach Mariä Verkündung | 25. März |
2. Dienstag nach Markus | 25. April | |
Dienstag vor Johannes dem Täufer | 24. Juni | |
Donnertag vor Michaelis | 29. Sept. |
Die Stände des Krammarktes mit Waren aller Art waren beiderseits der Hochstraße bis hin zum eigentlichen Marktplatz, dem heutigen Parkplatz an der Verbandsgemeindeverwaltung aufgestellt.
Der Viehmarkt umfasste Großvieh: Pferde, Kühe, ebenso Ferkel und Läufer.
Guten Tag, Sie sollten die einzelnen Beiträge der Chronik in der zeitlichen Reihenfolge aufführen.
Danke für die Anregung. Das ist jedoch nicht sinnvoll umsetzbar. Internetseiten funktionieren nicht wie ein Buch. Die Daten sind nicht in einer bestimmten Reihenfolge hinterlegt, sondern in beliebiger Reihenfolge abrufbar. Möchten Sie die Chronik zur 1200 Jahrfeier in aufsteigender Chronologie lesen, dann empfehle ich Ihnen, das gedruckte Buch zu kaufen. Einzelexemplare findet man hin und wieder auf diversen Auktionsplattformen.