Chronik 1200 Jahre Kyllburg Kirche

Die Stiftsfreiheit

Stiftsfreiheit Kyllburg

Quelle: Karl E. Becker, “Das Kyllburger Land”

Unterhalb des noch vorhandenen Burgturms verläuft die alte Burgmauer. Sie mündete an der Straße in einen Torturm, der um 1850 abgetragen wurde. Er war der Eingang zur “Stiftsfreiheit” in der Umgebung der Stiftskirche.

 

Die Stiftskirche

Ein Verfolgter, der seinen Verfolgern bis in die Stiftsfreiheit entkam, hatte hier Asylrecht und durfte während einer gewissen Zeit nicht festgenommen werden. Dieses von den christlichen Kirchen entwickelte Asylrecht gilt bis zu einem gewissen Grade auch heute noch. Im geltenden katholischen Kirchenrecht (Codex luris Canonici-CIC-1179) ist das Asylrecht aufrechterhalten. Danach besteht das Verbot, einen strafrechtlich Verfolgten, der in eine Kirche geflüchtet ist, zu verhaften oder festzunehmen ohne vorherige kirchliche Zustimmung, falls diese eingeholt werden kann.

Der Stein mit der Inschrift “Stiftsfreyheit” und einem Adler sind westlich der Straße in der Umfassungsmauer des Pastorats, einem früheren Stiftshaus, eingemauert. Daneben das elterliche Wappen des letzten Stiftsdechanten Christoph Nell.

Inmitten der Stiftsfreiheit liegt westlich der Zugangsstraße, etwas erhöht, die ehemalige Gerichtsstätte. Sie ist gekennzeichnet durch eine Rundsäule von etwa 3 m Höhe. Inschrift: RENOVATA 1786 C. N. (Christoph Nell).

(Dieser Ort ist jetzt zu einem Ehrenmal für die Gefallenen und Ziviltoten der beiden Weltkriege umgestaltet. – Red.)

Der Stein mit der Inschrift “Stiftsfreiheyt” mit Schwurhand
links: Freiheitsvogel
rechts: Wappen der Familie Nell

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