Heimatkalender 1962 | S.132-134 | Von Amtsbürgermeister a.D. Karl Föst
Im hohen Mittelalter gab es in unseren Landen Hochgerichte, ursprünglich Landgerichte des Gaugrafen, denen die hohe Gerichtsbarkeit zustand. Diese Gerichte, auch Blutgerichte genannt, urteilten an Haupt, Hals und Hand, an Leib und Leben, erkannten auf Todesstrafe oder Verstümmelung, Verbannung und Verknechtung. Auch in Kyllburg amtierte ein Hochgericht, dessen Gerichtsbann diesen Ort und seine Umgebung umfaßte. Es darf vermutet werden, daß dieses Gericht anfänglich — ebenso wie andere Hochgerichte — und bis ins 13. Jahrhundert in Sachen der hohen Gerichtsbarkeit zu urteilen hatte, ihm aber seither nur noch die niedere Gerichtsbarkeit, also nur die Entscheidung über Klagen wegen Schad und Schuld und kleinere Vergehen und Verstöße zustand. Doch die Bezeichnung „Hochgericht“ behielt es trotz Minderung seiner Befugnisse — selbst nach Inkrafttreten des Kurtrierischen Landrechts vom Jahre 1719 — bis zu seiner Auflösung im Jahre 1798 bei.
Am Sitze des Hochgerichts oder nicht allzuweit von diesem entfernt hatte das Hochgericht seine Richtstätte (auch Hochgericht genannt), auf der ein Galgen stand. Die Richtstätte des Kyllburger Hochgerichts befand sich in der Nähe von Orsfeld auf dem Flur, der heute noch den Namen „Am Gericht“ trägt. In einem Berichte des Amtes Kyllburg vom 11. April 1786 heißt es:
„Allhier sind gewisse Ländereien, welche Leyter und Galgen Güter genannt werden, weilen der Benutzer das zerfallene Hochgericht herzustellen und bey einer Execution die Leyter an Galgen stellen muß.“
Nicht immer scheinen die Hinrichtungen zwischen Kyllburg und Orsfeld erfolgt zu sein. Die Holzgerüste zerfielen im Laufe der Zeit und mußten dann erneuert werden. So wurde denn auch, wie sich aus einer Kostenrechnung entnehmen läßt, im Jahre 1606 ein Johannes Peter wegen Untreue und Diebereien durch den Strick im Schloßeingang zu Kyllburg hingerichtet.
Mitte des 18. Jahrhunderts war das Hochgericht zu Kyllburg wieder einmal zerfallen. Wie seine Erneuerung damals vor sich ging, entnehmen wir einer hierüber gefertigten Niederschrift. Im Jahr 1766 befahl der Amtsherr des Amtes Kyllburg, das Hochgericht wieder herstellen zu lassen. Nachdem der Zimmermann Johann Peter Waldbillig, Kyllburger Amtsuntertan von St. Thomas, das zur Erbauung des Hochgerichts benötigte Holz aus den amtsherrlichen Waldungen zubereitet hatte, wurde der Termin zur Aufrichtung des Galgens auf den 22. July 1766, 8 Uhr, anberaumt. Um diesen bedeutungsvollen Akt feierlich und eindrucksvoll zu gestalten, mußten an ihm die Ortschaften Kyllburg, Kyllburgweiler, Orsfeld und Wilsecker samt den Schulkindern von Kyllburg und sämtlichen Zimmerleuten des Amtes teilnehmen. Am genannten Tage ritten zum Platz des Unternehmens: der Amtsherr und Domdechant, Freiherr von Boos, auf prächtig equipiertem Schimmel mit einem Reitknecht, der in einem weißen silberbortierten Wams und ledernen Koller angetan war. Dem Amtsherrn zur Seite ritt der bei ihm zu Besuch weilende Freiherr Franz Karl von und zu Dalberg, Chorbischof tituli s. Castoris in Karden, und im Gefolge, ebenfalls hoch zu Roß, der domdechantische Amtmann, der Stadtschultheiß, der domdechantische Amtskellner und Gerichtsschreiber und. schließlich der kurtrierische Landhauptmann Hohenstein mit seinen Reitknechten. Fürwahr eine stattliche Reiterschar. Als diese auf dem Richtplatz angekommen war, hatte sich dort bereits eine große Volksmenge, darunter die Hochgerichtsschöffen, die Zimmerleute und Schulkinder, eingefunden. Die Reiter stiegen von ihren Pferden, die Hochgerichtsschöffen stellten sich in Rangordnung so auf, wie sie bei Gericht zu sitzen pflegten. Alsdann wurden Stadtschultheiß und Schöffen vom domdechantischen Amtmann befragt:
„1 mo wer auff diesem orth, auff welchem der neue baw auffgerichtet werden solle, und in dem gantzen Amt Kyllburg über kopff, halß und bauch deren übelthäteren zu befehlen, zu richten und zu schlichten habe?
worauff der stadtschultheiß und sämtliche Gerichten Einhellig antworteten: Seine Hochwürden Gnaden Excellentz Herr Dhom-Dechand alß ihro Gnädiger Herr Dhom-Dechand und pfands Inhaber des gantzen Amts Kyllburg.2 do befragt, ob vor diesem auff dieser platz ein Hochgericht gestanden?
Antworteten alle uno ore affirmative (einstimmig bejahend).3 tio befragt, wie lang es seye, daß dieses Hochgericht verfallen?
antworteten, vor 11 ad 12 Jahren hätte sich noch ein steill von dem Hochgericht daselbst befunden, welcher aber hernach entkommen seye.“
Nun wurden die beiden „steillen“, nachdem diese zur Vermeidung vorzeitiger Fäulnis zuvor unten etwas angebrannt worden waren, zum Aufrichten von den Zimmerleuten Hans Peter Waldbillig von St. Thomas und Fridolinus Frey von Kyllburg gänzlich zubereitet und die Zapfen gesetzt. Der Amtmann Düppenweiler schlug dreimal auf einen Zapfen und rief mit lauter Stimme:
„Von wegen und im Nahmen Ihro Excellentz Hochwürden Gnaden Herrn Dhom-Dechanten Freyherrn von Boos, Meines Gnädigen Herrn zu Kyllburg; Ein gleiches thaten stattschultheiß, und sämtliche Hochgerichtsscheffen, Gerichtsschreiber, und Amts auch Gerichtsbotten sambt beyden Zimmerleuthen.“
Alsdann setzten die Zimmerleute ihre Arbeit fort, schlugen Zapfen und Keulen vollends ein und ließen das neue Gerüst in die hierzu vorbereiteten Gruben ein, wobei die anwesenden Amtsuntertanen den Zimmerleuten mit ihren Leitern und Heugabeln behilflich waren. Nachdem das neue Werk von den Zimmerleuten mit Hilfe einer Bleiwaage ausgerichtet war, warfen der Amtmann, der Stadtschultheiß und die Hochgerichtsschöffen und auch die versammelte Bevölkerung, Männer und Frauen sowie die Schulkinder, Knaben und Mädchen, einen Stein in eine der ausgeworfenen Gruben, um das Galgengerüst in seinem Fundament zu befestigen, wohl aber auch die Maßnahme zu billigen. Damit den Kindern das Ereignis besser in Erinnerung bliebe, erhielt jedes einen Weck.
Als die Zimmerleute den Aufbau ganz fertiggestellt hatten, gab der Amtmann auf Grund der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. bekannt, daß derjenige, welcher einen Zimmermann wegen des Galgen-Neubaues schmähen, verachten oder geringschätzen würde, mit einer Strafe von einer Goldmark belegt oder so lange eingekerkert werde, bis dem Geschmähten genugsam Satisfaktion geleistet worden sei.
Den ganzen Vorgang der Aufrichtung des Hochgerichts verfolgten von weitem die Herren: Domkapitular und Geheimrat Ludwig Wolfgang Joseph Erbschenk Freyherr von Schmidburg, Dechant Nell vom Collegiatstift Kyllburg nebst anderen Stiftsherren sowie der Leibmedicus Kiening.
Nachdem die Errichtung des Hochgerichts beendet war, ritten der Amtsherr in Begleitung des Herrn Chorbischofs von Dalberg und das übrige Gefolge zum Schloß Kyllburg zurück, wo am Abend die sämtlichen Hochgerichtsschöffen bei Wein und Weißbrot eine Niederschrift über das Ereignis fertigten und unterschrieben oder mit ihrem Handzeichen versahen.
Ob der mit soviel Gewichtigkeit und Aufwand aufgerichtete Galgen jemals einer Hinrichtung gedient haben mag? Wir wissen es nicht. Seine Wiederaufrichtung hatte aber sicherlich nicht zuletzt den Zweck, abschreckend zu wirken.