Chronik 1200 Jahre Kyllburg

Johann Engel Schultheiß

Bittschrift des Johann Engel für das Amt des Schultheiß

“Untertänige Bittschrift von seiten Johannes Matthias Engel, juris practici zu Kyllburg

Hochwürdiger Hochgeborener Reichsfreiherr! Gnädigster Herr Dom-Dechant!

Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden geruhten gnädig den Kyllburger Stadtschultheißen seines Amtes zu entsetzen und kam hierdurch die Stadtschultheißerei in Erledigung

Untertäniger Supplicans ist ein Sohn des ehemaligen Kyllburger Amtsverwalters Engel, welcher seine studia juridica abgemacht, auch bei seinem seeligen Vater drei Jahr zu Wittlich in praxin gestanden, und dermalen zu Kyllburg beschäftigt. Gleichwie nun untertäniger Supplicans des Amtes Kyllburg Beschaffenheit von seinem seeligen Vater in Erfahr gebracht, auch durch die von selbtem hinterlegten besonderen Anmerkungen sich so befähigt zu sein glaubt, daß er sich vorzüglich bei erledigter Stadtschultheißerei Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden zu Füßen legen dörfe, also werden Euer Exzellenz Gnaden untertänig fußfällig gebeten, den untertänigen Supplicanten vorzüglich mit diesem Amte zu begnädigen und denselben in Stand zu setzen, sich in genauester Erfüllung desselben durch seine besondere Amtswissenschaft zu ferneren hohen Gnaden empfehlen zu können

Untertäniger Supplicans vertröstet sich gnädiger Erhörung und erstirbt in tiefschuldiger Erniedrigung

Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden Untertänig treugehorsamster Diener Johannes Mathias Engel, juris practicus.”

 

Bestellung des Johann Engel zum Amt des Schultheiß in Kyllburg.

“Wir A. F. Freiherr von Kerpen (folgen die sämtlichen Titulaturen) verfügen, was folgt:

Demnach (Nachdem) durch das üble und sträflich widersetzliche Betragen unseres Stadtschultheißen Johannes Schwickerath und sodan nach geschehener amtlicher Untersuchung und billig und notwendig befundener Entsetzung desselben unsere Stadtschultheißerei zu Kilburg erledigt worden, mithin wir uns entschlossen haben, diese erledigte Stadtschultheißereistelle einem anderen tüchtigen und treuen Subjekte in Gnaden zu konferieren, also haben wir den Johannes Mathias Engel juris practicanten in Anbetracht seiner uns angerühmten guten Eigenschaften zu unserem Stadtschultheiß anzuordnen keine Bedenken getragen, wie wir den kraft dieses offenen Briefes vorbesagten Johannes Mathias Engel zu unserem Stadtschultheiß wirklich benennen und anordnen mit dem Befehl an unser Hochgericht und Bürgerschaft zu Kilburg, daß selbte diesen von uns angeordneten Stadtschultheiß in sotaner Eigenschaft anerkennen und ihm gebührende Ehre und bisheriges Vorrecht leisten sollen. Wir versehen uns also gegen unseren neu angeordneten Stadtschultheißen, daß er selber uns in allem hold und treu sein und verbleiben, uns vor Schaden warnen, unser Bestes werben, unserem Hochgerichte und Stadt allen nur möglichen Vorstand leisten, keine bürgerliche Zusammenkunft ohne sein Stadtschultheißenwissen und -willen anordnen lassen, hingegen alle unsere Rechts- und Gerechtsame in allen äußersten Kräften nach schützen und aufrecht halten solle, für welche treuen Dienste die einem zeitlichen Stadtschultheißen zustehende Freiheit und Emolumente gedeihen sollen. Dessen zu urkund unserer Unterschrift und angehohrenem Insiegel

So geschehen, Trier, im Januar 1785, Kerpen, Domdechant.”

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