Heimatkalender

Der Flurname “Hahn”, die älteste Geschichtsquelle der Stadt Kyllburg

Heimatkalender 1970 | S.52-61 | Von Josef Hainz

Viele Landeskundler und Heimatforscher aller Fachrichtungen bewunderten und besuchten oft den Stiftsberg in Kyllburg. Erdgeschichtlich gesehen ist der Kyllberg klar, sein Entstehen ist gelöst. In der Umgebung des Kyllberges lagern beste erdgeschichtliche Urkunden, im Hang bei Wilsecker finden wir den versteinerten Küstenschlick des Muschelkalkmeeres gut ausgebildet. Geschichtlich betrachtet steckt der Burgberg voller Rätsel und ungelöster Geheimnisse, die schriftlose Zeit schweigt über den Berg, bisher konnten keine archäologischen Funde gemacht werden. Lediglich wenige karolingische Scherben wurden gefunden. Dabei glaubt man, der Kyllberg müßte, gemessen an ähnlichen Festungen, voll von Fundstellen sein. Es müßten Funde sein, die der Heimatforschung die Möglichkeit geben, die geschichtliche Rolle zu klären. Man will einfach nicht glauben, daß eine solche Naturfestung erst seit der Merowingerzeit besiedelt war.

Nach einer sehr bekannten Urkunde wurde der Kyllwald, ein sehr ausgedehnter königlicher Bannforst, von Otto II. im Jahre 973 dem Erzbischof Theoderich von Trier verliehen. Der große Plan des Erzbischofs, den ganzen Kyllwald zwischen Kyll und Lieser zu beherrschen, scheiterte am Widerstand des fränkischen Adels, dessen Wortführer die Grafen von Luxemburg waren. Die Grafen von Luxemburg besaßen als Vögte von Echternach und St. Maximin im Bitburger Land die stärkere Basis. Das Bistum erwarb jedenfalls die Abtei St. Maximin, trotzdem behielten die Grafen von Luxemburg die Kyllstellung. Ab der Zeit blieben die Grenzen zwischen Trier und Luxemburg im Bidgau unverändert. Der Kyllberg war ein Eckpfeiler zwischen zwei Mächten geworden. außerdem hatte die Natur zwei Burgplätze nebeneinander geschaffen: Kyllburg und Malberg.

Malberg: Mahabergo = bedeutet Gerichtsberg, Tagungsort einer fränkischen Hundertschaft. Wir werden auf dem engeren Raum von Kyllburg vier Grundherrschaften festlegen können:

  1. Kyllburg
  2. die Grafschaft Malberg
  3. die Herren von Wilsecker
  4. die Herren von Seinsfeld.

Außerdem dürfen wir die Ländereien der Abtei St. Thomas an der Kyll mitzählen, da sie von einem Adelsgeschlecht dem Kloster gestiftet wurden. Der geschichtliche Beweis muß also dahin führen, daß die fränkische Markensetzung, die mit der Merowingerzeit unter Dagobert I. einsetzt, als Geschichtsgrundlage gewertet wird.

Erdgeschichtlich gesehen ist der Raum Kyllburg ein Übergangsgebiet vom Muschelkalk zum Buntsandstein, Die Gemarkung Etteldorf mit dem Taubenberg liegt auf einer großen Flußschleife der Kyll, diese Siedlung bietet mit Kyllburg und dem Hahn das entsprechende Gegenstück im Flußverlauf. Der Raum Kyllburg ist also auch ein geologischer Grenzraum zwischen dem Gutland und der Kyllburger Waldeifel, also ein Übergang vom Ackerland zum Waldgebiet. Eine kurze Zusammenstellung der höchsten Erhebungen im Raume Kyllburg:

Taubenberg (438 m)
Hahn (345 m)
Steinberg (408 m)
Rosenberg (449 m)
Hasenknopp (464 m)
Hasberg (478 m).

Die Verwerfungen des Horschelter Grabens, des Helsdorfer Grabens, des Neidenbacher Baches und des Weilerbaches prägen das Landschaftsbild des Raumes. Das Siedlungsbild des Buntsandsteingebietes sind die Talsiedlungen, Kyllburg allein ist aber eine ausgeprägte Höhensiedlung.

Die großen Durchgangsstraßen N – S und O – W können naturgemäß nur am engeren Kyllburger Raum vorbeiführen. Gerade diese so geschaffene Landschaft mit zwei Flußschleifen muß erfahrungsgemäß eine besondere Form der Siedlungsgeschichte darstellen. Auch das kleine Wegenetz der Vorgeschichte paßte sich an diese Gegebenheit an. Das vorgeschichtliche Wegenetz von Kyllburg:

  1. WO-Wege
    Staffelstein – Malbergweich
    Malberg – Kyllburg – Oberkail
  2. Etteldorf – Wilsecker – Orsfeld – Gindorf.

Diese Wegführung fand Anschluß an den Weg Badem – Seinsfeld. Die NS-Wege sind kaum festlegbar, zumal in der Vorgeschichte der Mensch Höhenwege benutzte.

Siedlungsgeschichte:

Vorgeschichte (20000 bis Christi Geburt)

Die Siedlungsgeschichte zeigt uns drei große Schritte des Menschen, die ihn hineinführen in sein geschichtliches Dasein. Es ist erstens die Epoche der Jagd, zweitens die des Ackerbaues und der Viehzucht und drittens die der Stadt, die Form der ständigen Siedlung.

Steinzeit:

  1. Altsteinzeit (20 000 bis 10 000 vor Christus)
  2. Die Niederterrassen der Eifelflüsse waren für Jäger und Sammler gute Rast- und Jagdplätze. Im Raume Kyllburg wurden, genauso wie im südlichen Kreisgebiet, in der letzten Zeit Geräte des Jungpaläolithikums gefunden. Diese Funde konnten durch das vorgeschichtliche Institut der Universität Tübingen bestimmt werden.
  3. In dieser Zeit setzte eine Warmzeit ein, die die endgültige Wiederbewaldung brachte, der Mensch wurde seßhaft.
  4. Mittelsteinzeit (10 000 bis 4000 vor Christus)

Funde aus dieser Zeit wurden bisher nicht gemacht, dafür häufen sich im Raume Kyllburg die Funde aus der Jungsteinzeit (4000 bis 2000 vor Christus). Die Jungsteinzeit ist bereits eine Epoche der Produktion von Nahrung, sei es in der Form von Viehzucht im Nomadentum, sei es in der Form des Ackerbaues. Der Grenzraum zwischen Gutland und Buntsandsteingebiet hat selbstverständlich seine neolithischen Wohnplätze, im Kreismuseum Bitburg finden wir Geräte der Jungsteinzeit von den Gemarkungen: Erdorf, Etteldorf, Wilsecker, Kyllburgweiler, Bruderholz usw. Auch die Flur Hahn müßte ein Fundfeld sein, leider fehlen bisher die Funde. Alle Fundfelder der Steinzeit im Raume Kyllburg sind beste Ackerböden.

Bronzezeit (2000 bis 800 vor Christus)

Bestätigende Funde dieser Zeit fehlen, ebenso Funde für eine Besiedlung der folgenden Eisenzeit. Das Hügelgräberfeld von Malbergweich – Schaukelterberg ist bis jetzt der einzige Beleg für eine Besiedlung in der Eisenzeit. Eine Zusammenfassung ergibt, daß der engste Raum von Kyllburg kaum besiedelt war. Bei einem Blick auf die Karte der Siedlungsgeschichte des Kreisgebietes fällt auf, daß die meisten vor- und frühgeschichtlichen Befestigungen an größeren Flußläufen angelegt waren. Wir finden sie auf naturgesicherten und schwer zugänglichen Hängen und Bergvorsprüngen, deren Absperrung meist durch Wall und Graben erfolgte. Bei drohender Gefahr suchte die Bevölkerung mit Hab und Gut Zuflucht in diesen Wehranlagen. Das enge Kylltal, der Raum Kyllburg eigneten sich vortrefflich für derartige Wehranlagen in der Vorgeschichte.

Kurze Zusammenstellung der vorgeschichtlichen Wehranlagen im Raume Kyllburg:

  1. Abschnittswall bei St. Johann (unter dem Burgberg)
  2. Hahn (Ringwall mit Abschnittswall in Kyllburg)
  3. Leyköppchen in Philippsheim
  4. Burgberg in Sülm
  5. Große Ringmauer in Preist.

Wackenroder schreibt dazu: “Der von einer Schleife der Kyll umfaßte Berg, besetzt mit der ehemaligen Burg, dem ehemaligen Stift und dem größten Teil des Ortes, war als natürlich befestigter Platz wie geschaffen. Er fordert zu einer Befestigung in vorgeschichtlicher Zeit geradezu heraus. Ein Abschnittsgraben ist noch heute vorhanden als Burggraben.” Der Kyllburger Hahn ist nach seiner Aussage in seiner Beschaffenheit der idealste Befestigungsplatz für die Vorgeschichte, er hat genau alle Voraussetzungen, wie sie Cäsar bei Höhenfestungen in Frankreich beschreibt. Seit dem 4, vorchristlichen Jahrhundert waren die Treverer im Bitburger Gutland als ackerbautreibendes Volk ansässig. Die meisten Ringwallanlagen entlang der Kyll dürfen wir dieser Zeit zuordnen.

Römerzeit

Eine römische Siedlungsfläche, und zwar die Villa rustica im Kasfeld von St. Thomas, fällt dadurch auf, daß bereits Keramik des 1. Jahrhunderts nach Christus gefunden werden konnte. Dieser Villenbau stammt also aus einer Zeit, in der die Landnahme durch die Römer eingeleitet wurde. Daraus könnte man schließen, daß wenigstens einige römische Siedlungsflächen im Raume Kyllburg auch bereits Ackergebiete der Treverer waren, etwa die Kalkflächen um Wilsecker – Etteldorf – Malbergweich. Bei Neidenbach wurde der berühmte Grenzstein gefunden, der die geschichtliche Grenze zwischen den Treverern und den Cärosern festlegt.

Diese Grenze ist zwar eine Stammesgrenze, sie war aber auch immer eine wirtschaftliche Grenze. Zusammenstellung der römischen Fundfelder im Raume Kyllburg:

  1. St. Thomas: Kasfeld – Wiese; Streufunde am Annenberg und auf der Flur Hasenknopp – Villa rustica – Keramik des 1. bis 3. Jahrhunderts, Mauerzüge, Türschwelle.
  2. Kyllburgweiler: Tempelbezirk
  3. Malbergweich: Auf der Liy, 6 Morgen Siedlungsfläche
  4. Neidenbach: Große Siedlungsfläche
  5. Wilsecker: Römervilla, Gräberfunde, Terra sigillata (2. bis 4. Jahrhundert)
  6. Bruderholz: Große Siedlungsfläche in der heutigen Ortslage, Keramik des 3. bis 4. Jahrhunderts.

Bei einer ausführlichen Begehung des Stiftsberges und des Hahnes im Sommer 1909 konnten am Süd-West-Hang wenige spätrömische Keramikstücke gefunden werden. Der bisherige Stand der Forschung läßt aber kaum die Deutung zu, daß der Stiftsberg von Kyllburg jemals von den Römern besiedelt gewesen wäre.

Frankenzeit

Die fränkischen Siedlungen sind in ihrer großen Mehrzahl Talsiedlungen. Ir. den Hangmulden des Oberen Muschelkalkes, die fast immer Quellen führen, finden wir die meisten fränkischen Hofställe, das Keupergebiet diente den Franker. immer mehr als Weideland. Von den insgesamt 50 fränkischen Reihengräbern im Kreisgebiet liegen 40 im Muschelkalk-Keupergebiet, nur 3 im Buntsandsteingebiet. Der Kyllburger Raum ist bekanntlich ein Grenzraum zwischen beiden, daher konnte er in der Zeit der ersten Landnahme durch die Franken auch nicht erreicht werden. Lediglich in Kyllburgweiler: Flur: “Im Wolfszoll” wurde ein Gräberfeld entdeckt, die Hofstätte an der Quellmulde des Weilerbaches ist sehr früh abgegangen. Jedes Siedlungsgebiet, besonders die erste Zeit der Ansiedlung ist regelmäßig durch die geologischen Gegebenheiten bedingt. Die Linie: Obersgegen – Geichlingen – Sinspelt – Kyllburg zeigt einen gewaltigen Höhenunterschied zwischen dem Gutland und dem Buntsandsteingebiet. Im Norden haben wir Höhen zwischen 500 und 600 Meter, südlich davon Höhen zwischen 54 und 350 Meter. Dieses Vorland der Eifelhochfläche ist siedlungsgeschichtlich sehr interessant, es ist leider wenig erforscht. Der Raum Kyllburg nimmt nach dieser Darstellung eine Sonderstellung ein. Nach der Landnahme des fruchtbaren Teiles des Gutlandes und nach der Ausweitung der Siedlungsfläche nach Norden hin, erfolgte etwa ab dem 7. Jahrhundert nach Christus die Rodung des Grenzwaldes. Wald- und Rodungsnamen erscheinen in größerer Zahl. Kyllburg gehört zum Grenzraum des Grenzwaldes, es wurde also besiedelt, bevor der Ardennua silva gerodet wurde. Der Wald übernimmt von nun an eine stets wachsende Bedeutung beim Landesausbau. Der gebannte Königswald heißt “forest” – Forst, er wird durch Rodung teilweise Siedlungsland. Mit dem Beginn der Rodung siedelten sich auch Menschen an. Die Rodungsmethoden sind erst allmählich ausgebildet worden. Die Rodungsorte liegen daher auf ungünstigen Böden, zunächst im Grasland, wo noch Hafer und Roggen angebaut werden konnten, sie rücken allmählich in höhere Lagen vor. Die Führung in den kirchlichen und weltlichen Rodungen übernahmen im Alt- und Kolonialland die Königsklöster: Echternach, Prüm und das Bistum Trier.

Die Deutung des Flurnamens “Hahn”

Ein umhegtes Grundstück, oft hinter dem Hause, dann auch im Walde, das der allgemeinen Nutzung entzogen war und das man durch Umzäunung gegen den Viehauftrieb zu schützen suchte, hieß ahd.: biunta – Beunde (abgeleitet von: biwanda.)
Dieses Wort ist urgermanisch und heißt: Rodung, Hauswiese, Dorfleite, Obstgarten usw. Der Flurname Hahn steht dem Namen Beunde sprachgeschichtlich ganz nahe, ja er bezeichnet sogar das gleiche. Der Flurname Hahn gehört auch zum ahd.: hagan – abgegrenzte Gemarkung, Dornstrauch, lebendige Hecke, Einfriedung mit Strauchwerk, Siedlungsfläche mit Einfriedung. Mittelhochdeutsch ergeben sich folgende Bedeutungen: hain = umhegter Platz usw. Seit dem 11. Jahrhundert taucht diese Bedeutung bei Rodungsnamen häufig auf. Siedlungen auf den Namen: -hagen, -hain, -hahn sind oft wieder eingegangen, sie gehörten also einer älteren Siedlungsperiode an. Je später die Gründung einer Siedlung liegt, desto häufiger ist die Gefahr des Wüstwerdens, weil der spätere Ausbau immer ungünstiger gelegene Gebiete unter den Pflug nehmen mußte. Auffallend ist, daß hagen-Siedlungen oft Spottnamen annehmen, Namen von Haustieren wie: Ziege – Henne – Hahn usw.
Die Flur- und Ortsnamen Hahn (hagen) sind im Rheinland recht häufig, schriftliche Quellen und Belege reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück. Dabei fällt auf, daß die Flurnamen “hahn” und “hagen” oft gleiche geologische Beschaffenheit besitzen, also wohl auch gleiche siedlungsgeschichtliche Aufgaben erfüllten. Der Name hahn erscheint in den Urkunden der Rheinlande als: Hage: Hagen, Hag, Hahn, Hohn, Hain, Haan, Hon – Verkleinerungen: Hähnchen, Höhnchen.
Die Grundbedeutung entspricht genau dem Vorhergehenden.
Der Name hahn läßt sich auch zurückführen auf den Siedlungsplatz eines Hanno: der Hanno war der Verwalter einer Centene – Hundertschaft der freien Franken –, die immer im Neusiedlungsland angelegt wurde. In diesem Zusammenhang bekommt das Wort Hahn die Bedeutung: Festung, Burgbau, Fluchtburg.
In unsere Untersuchung können wir die Ortsnamenforschung des Ortes Hahnheim an der Selz, südlich von Mainz mit anführen. Die “Villa Hagenheim” war Eigentum des Grafen Hagano. Die Geschichte des Ortes wird auf einen Hagano vom Jahre 720 zurückgeführt. Dieser adelige Hagano war auch in der Umgebung reich begütert, er stiftete dem Orte eine Eigenkirche. Diese Hagennamen gehören zur großfränkischen Aristokratie. Diese Sippe war auch im westlichen Rheingebiet reich begütert, sie ist mit der Sippe Adal in unserem Raume eng verwandt. Adelige Frauen mit diesen Namen waren die großzügigen Wohltäter von St. Maximin in Trier. Diese Sippe hat ständig versucht, ihren rheinfränkischen Besitz der Abtei zu Trier auszuweiten. Bekannt ist, daß Karl Martell zu dieser Zeit dem linken Mittelrheingebiet durch längere Aufenthalte eine große Aufmerksamkeit schenkte. Unter seinem Schutz fand im 8. Jahrhundert die Verehrung des heiligen Lambertus bei uns Eingang.

Der Flurname “hahn” als Siedlungsfläche einer fränkischen Hundertschaft

Die Centene ist die Niederlassung im Königslande, die centene oder,,hagen” sind Neuschöpfungen des fränkischen Siedlungswesens. Die Centene tritt als volksmäßige Siedlung, als neue huntori hervor. Wo die huntori erscheint, ist die fränkische Hufe bereits vorhanden, oder sie ist gerade im Entstehen. Daraus ergibt sich, daß die Centene eine Neubesiedlung im Eroberungsgebiet ist, die mit der Bildung der Hufe Hand in Hand geht. Huno ist der Ausdruck für den Centurio, diese Bezeichnungen entstammen dem Kapitulare Dagoberts I. Der Dekanus ist Vorsteher einer königlichen Villa (eines Dorfes). Der Dekanus ist also ein untergeordneter königlicher Beamter in der Villa. Diese Rechtsordnung trat überall in Kraft, wo fränkische königliche Beamte in Tätigkeit traten. Wenn wir diese Rechtsordnung auf den Raum Kyllburg übertragen, so wäre folgende Deutung möglich: Am Kyllberg war der Sitz des Hanno, die im Raume Kyllburg entstandenen kleineren Grundherrschaften standen unter der Leitung eines Dekanes. Der Name “hahn” bedeutet in allen germanischen Sprachen: ständiger Wohnsitz, eigenes Haus und Hof, Dorf: kurz ein Ort, wo mehrere Menschen rechtlich beheimatet waren. Diese Auslegung des Flurnamens hahn würde zum Ergebnis führen, daß der Stiftsberg von Kyllburg die Wohnstätte eines fränkischen Hanno war.
Wenn wir Flurnamen mit den gleichen Bedeutungen im Kreisgebiet untersuchen, so kommen wir etwa zum gleichen Ergebnis. Vergleichbare Flurnamen sind: Honersberg, Hühnerberg, Hunnenkopf
Seit langem ist die Heimatforschung der Meinung, daß diese drei Flurnamen von Hanno abgeleitet werden dürfen. Alle drei Höhenzüge liegen am Rande des Altsiedlungsgebietes, um den Berg herum finden wir eine Häufung von Villen, die nicht mehr der fränkischen Landnahmezeit auf: -ingen, -heim, -dorf angehören, sondern der merowingischen Ausbauzeit. Bekanntlich hat jede Siedlungsepoche ihre Leitnamen, obwohl in diesem Raum auch andere Namen vorkommen können. Der Ortsname -hof = Pl.-Wort: hova = Grundwort der Siedlungsgeschichte aus dem 8. Jahrhundert, im 9. Jahrhundert kommt es am häufigsten vor, im 10. Jahrhundert verschwindet es. Ursprünglich ist -hof wohl für den Herrenhof aufgekommen, es hat sich oft mit -hausen berührt. Der Flurname Hühnerberg ist abgeleitet vom hernie (9. bis 10. Jahrhundert), dieser Flurname wurde bei der fränkischen Markensetzung eingeführt. Seine Bedeutung ist: spitz auslaufender Berg, Flurteil: Hor – hurnie = hahn – hagen.
Seine Entstehung dürfen wir ins 9. Jahrhundert setzen.
Der Honersberg bei Brimingen (436 Meter) liegt an einer Quellmulde, in der wir das Stockgut, den Einzelhof Burg finden. Um den Honersberg liegen die alten Ortschaften: Brimingen, Tempelhof, Hoorhof, Steffelshof, Gerlingsheim, Hisel, Olsdorf, Niehl, im Enztal die Orte Mettendorf und Sinspelt. Um den Hühnerberg beim Ehlenhof (400 Meter) liegen Sinspelt, Mettendorf, Oberund Niedergeckler, Bierendorf, Lahr, Hüttingen. Eine ähnlich große Zahl von Ortschaften finden wir um den Hunnenkopf bei Biesdorf.

Ortsnamen im Raume Kyllburg

Kyllburgweiler ist ein passendes Beispiel für einen bei einem Herrensitz (Kyllburg) entstandenen Ort -weiler. Wir nehmen Kyllburg als Herrensitz an, weil Weiler-Orte meist römische und fränkische Fundstellen aufweisen; die Weiler-Orte liegen meist an Urwegen, die bis in die Römerzeit zurückreichen. Villae heißen Ländereien, die zu einem Herrensitz gehörten, diese Dörfer wurden in engster Verbindung mit dem Herrensitz angelegt: Kyllburgweiler. Die Dorfnamen gehören dem 8. Jahrhundert an: Etteldorf. Die Ortsnamen -feld gehören ebenso ins 8. Jahrhundert: Orsfeld, Seinsfeld, Wilsecker. Die Ortsnamen -berg, -burg können wir ebenso ins 8, Jahrhundert setzen: Kiliberg (Kyllburg) und Malberg. Der Ortsname Burgberg entstand zunächst für Anlagen, die als Fluchtburgen gedacht waren (Burgberg bei St. Johann).
Burg – burium – ist eine Ableitung von Berg, dazu gehört aus der gleichen Zeit das althochdeutsche “hagan”:
Diese Bezeichnung hagan taucht zur gleichen Zeit als Rodungsname für burgium – berg auf. Als Beispiel können wir die 150 hagen-Namen in Hessen heranziehen.
Deutungsversuch einiger Flurnamen im Bereich des Hahn

  1. Borkyll: Steilweg
    Dieser Steilweg führt vom Burgberg über die Kyll zum gegenüberliegenden Berghang in Richtung Malberg. Die Deutung ist wohl: Seite des Burgberges, die näher am Fluß lag, denn borg – borgh ist der älteste Ausdruck für Burg.
  2. Hahnstede:
    Das gallorömische Lehnwort castellum – castell könnte darin enthalten sein. Der Flurname Stede bezeichnet immer einen Teil einer Flur. Auffallenderweise ist dieser Teilflurname im Volksmund von Kyllburg erhalten geblieben. Eine genaue Lokalisierung können wir nicht wagen.
  3. Hahn-camp:
    Hahn-camp bedeutet wohl die gesamte wirtschaftlich genutzte Fläche auf dem Stiftsberg. Der Volksmund lokalisierte diesen Teilflurnamen im Bereich des katholischen Pfarramtes, des Krankenhauses. Diese Fläche ist für den Gartenbau gut geeignet.
  4. Hahnen-pech: Garten-, Weidefläche.
    Dieser Flurteil ist gut lokalisiert, er liegt am Osthang. Diese drei Teilflurnamen: -stad, -camp, -pech enthalten alle Hinweise auf älteste Besiedlung des Hahns. Sie bedingen und beweisen eine genaue Einteilung nach den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen oder baulichen Nutzung.

Das merowingische Rodungswerk – der Hof

Das Wort Hof – ahd. houba – Hufe ist eine Rechtsform innerhalb einer baulichen Gemeinschaft. Hufe, Hof bezeichnet die Hofstelle des im Dorfe gelegenen Hausgrundstückes eines Unfreien, Minderfreien oder Vollfreien nebst seinen Anteilen an der Flur und der Mark: Ackerland, Wiesenland, Garten, Weideland, Fischwässer, Ödland und Wald. Diese Hufe ist teilbar. Es krnnte etwa das Grundteil ohne das Zubehör der Gemarkung, das Feld ohne die Hofstelle veräußert werden. Oft wurde solches Land durch die Rodung grundstückweise abgemarkt und eingezäunt, es hieß dann: captura, bivang, biunde. Die neuen Ortsnamen auf -rod, -hagen sind also meist auf Neubruch entstandene grundherrliche Hofstätten, Einzelhöfe. Hand in Hand damit ging der Ausbau dieser Einzelhöfe zu Dörfern. Alte Einzelhöfe konnten auch zu Dorffilialen vergrößert werden. Auf Grund römischer rechtlicher Bestimmungen war kleinerer Grundbesitz von dem bisherigen Eigentümer zugunsten eines neuen Grundherrn aufgegeben und von diesem dem Tradenten pachtweise zur Nutzung überlassen, mit der Bedingung, daß dieses Landgut nicht veräußert werden dürfte. Gutsverleihungen gehören zu den Repräsentationspflichten eines Herrscherhauses. Solche Lehen brachten, sobald die Bodenrechte dem Lehensmann übereignet waren, dem Grundherrn nichts mehr ein. Wettgemacht wurde dieser Ausfall durch die im merowingisch-karolingischen Zeitalter unter den Grundherrn einsetzende Forestierung der Marken, also eines großen Rodungswerkes. In einer reichen Gliederung und einheitlichen Organisation der Arbeit lag das Geheimnis des ungemein raschen und folgenschweren Wachstums der neuen großen Grundherrschaften. Sie zeigen bald einen großen Gegensatz zur Wirtschaft der kleinen freien Grundbesitzer, die jetzt noch mit Weib und Kind und Knechten ihre Hufe dürftig bestellen. Bei der Grundherrschaft konnte jede überflüssige Arbeitskraft an den Platz gestellt werden, wo sie sich nach Eignung und Fähigkeit am besten betätigen konnte. Mahalabergo und Hagen gehören zu den siedlungsgeschichtlichen Erscheinung der Merowingerzeit. Die fränkische Domänenverwaltung hat dem Waldland eine besondere Fürsorge gewidmet, weil in ihm noch viel herrenloser Boden war. Von der Zeit an haben die Könige die Waldungen gepflegt, sie haben laufend und planmäßig Teilstücke immer wieder der allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese Gebiete wurden mit dem königlichen Bann belegt (Silva regalis), in “Forste” umgewandelt und der Obhut ihrer Forstbeamten (forestarii) empfohlen.
So wurden sie als Regalien der Bewirtschaftung zugeführt, für die Besiedlung angelegt und ausgebaut. Der bisherige breite übrige Grenzraum wurde auf eine schmale Grenzlinie reduziert und so das siedlungsfähige Land vermehrt. Das technische Verfahren bestand in der Rodung des Waldes unter der Leitung eines königlichen Beamten. Die Siedlungsgeschichte beweist, daß die Merowinger die Rodung im Grenzraum zwischen Gutland und Wald begonnen haben, daß die Karolinger durch Dotationen an die Klöster, durch planvolle Rodung die Grundlagen für neue Siedlungsräume gelegt haben. Der Neubruch in der Merowingerzeit (runcale, novale), durch Rodung gewonnenes Land, blieb immer noch von der alten Siedlungsfläche abgesondert, sie hießen “hagen”. In Schweich werden haistaldi erwähnt (Mittelrh. U. B. I). Die Rechtsgrundlage für diese haistaldi war folgende:
Wenn eine neue Hundertschaft im Vastum (Rodungsland) bestimmt war, aber noch nicht eingerichtet wurde, weil der Beamte der Markensetzung nicht zur Hand war, oder auch weil die Qualität des Bodens nicht genügte, so blieben die Zuziehenden als Anwärter auf den Hufen – Hagustalch – im noch nicht abgemarkten Confinium (Nachbargebiet – Grenzgebiet). Das fränkische System bei der Neubesiedlung war also folgendes: Je hundert neue Hufen wurden durch die Herzöge und Confiniales gebildet. Oft war die Zahl der Zuziehenden so groß, daß alle ihren Verbleib – mansus – bekamen. Waren aber alle neugebildeten Hufen besetzt, wo bleiben dann die Hufenberechtigten, die zuzogen? Sie wurden vorläufig in die “Hagen”, die biunda, die proprisa, als Hagustaldi eingestellt, mit gleicher Anwartschaft auf eine Hufe wie die Hufeninhaber, mit gleichen Pflichten. Sie hatten aber noch keinen Behuf, keine houba zu ihrem Verbleib. Von je hundert Anwärtern auf eine Hube wurde ein haistaldus geschickt, der mußte mit den anderen zusammen die curtis aus Holz und Steinen bauen. Das Prümer Urbar beweist, daß die haistaldi noch keinen erblichen Grundbesitz haben, oder zu Diensten wie die mansionarü verpflichtet sind. Ihren Verbleib haben sie, ihren Behuf, die houba, haben sie noch nicht, sie können ihn erst nach Regulierung der “Hagen” erhalten. Somit war die Lage der hagustaldi nicht beneidenswert. Sie hatten, wie das Prümer Urbar zeigt, beide Rechte im Walde, aber noch keinen zugewiesenen Besitz. Die ältere lateinische Form des Hagenrechts wird auf Karl den Großen zurückgeführt. Die Hagen waren also außerhalb der Centene des Gaugrafen belassen. Karl der Große sah das ,,terminar e im confinium” als sein wichtigstes Vorrecht an, das heißt, das ganze confinium (Grenzgebiet eines Gaues) erlebte die Markensetzung durch karolingische Beamte. Also entstehen im alten confinium Güter, die später als Ministerialgüter oder “Hagen” erscheinen.
Zu den Herrenhufen, die so in karolingischer Zeit in “Hagen” angelegt wurden, können wir die sogenannte “curtis” zählen. Eine curtis mußte wohl auch auf dem Kyllburger Berg angelegt werden, die karolingische curtis ist durch ihre Bauweise als Gut eines Adeligen anzusprechen. Sie zeigt die Entstehung eines Herrensitzes im confinium. Später wurden die Hagen, die im confinium entstanden waren, durch duces (Grafen) geordnet, das heißt die Rechte der Hufenanwärter wurden geregelt. Dieses ist genau heimatgeschichtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem im weiten Raum von Kyllburg die eingangs erwähnten vier Grundherrschaften abgemarkt und rechtlich eingerichtet wurden. Das Zentrum eines solchen Grundherrschers war eine curtis, die curtis-Anlagen reichen weit in die Merowingerzeit zurück. Besonders die Wasserburgen sind meist merowingischen Ursprungs. Die normalen Anlagen einer curtis waren von einem Geviert von ca. 100 m, sie waren mit Schutzwall und Graben umgeben. Die Anlage einer curtis ist eindeutig von militärischen Überlegungen geleitet. Bekannt ist, daß die Franken in ihrem gesamten Siedlungsraum solche Anlagen errichteten. Die Schutzanlagen einer curtis bestanden aus: Mauer – Holzzaun – Dornhecke – Zaun.
Das umwallte Geviert konnte auch durch Wachttürme an den Ecken besser gesichert werden. Später, als die Sicherheit allgemein größer war, traten die curtes mehr als abgeschirmte Wirtschaftshöfe in Erscheinung. Die curtes waren dann zugleich Verwaltungshöfe. Wenn der Feind kam, konnte die curtis von den gesamten Insassen der Villa besetzt und verteidigt werden. Einen eigentlichen militärischen festen Punkt haben sie, so ausgestattet, kaum dargestellt. Die Hufeninhaber konnten sich mit ihren Knechten sehr wohl gegen umherziehende kleine Abteilungen zur Wehr setzen, ihr Vieh sichern. Allgemein gilt die Erfahrung, daß die curtis dort vorkommt, wo römische Anlagen ausgeschlossen sind. Wenn wir die Vorläufer der Burgen im Raume Kyllburg als curtes ansehen, so wäre es sogar denkbar, daß am Kyllberg eine Burg – castellum stand, die für ernstliche Kriegsfälle mit einer größeren Besatzung belegt werden konnte. Wir beobachten bei den Festungsanlagen der Franken eine gewisse Tradition der Römer.
In den Befestigungen der karolingischen Zeit finden wir deutlich die Spuren der römischen Heerestechnik. Die römische Gliederung des Heeres war bei der Ansiedlung der trustis entscheidend. Je neun Leute der trustis saßen um ihren Dekan herum in der neu gegründeten Niederlassung. Ein bis vier Dekane bildeten im Frieden zusammen die Siedlung, die fränkische Villa. Diese Siedlung der trustis bildete das Endergebnis der ersten fränkischen Landnahme, die Leute der trustis erhielten damit ihre Bleibe. Der Vorsteher der Siedlung war gegebenenfalls der Führer der trustis. Ortsniederlassungen nach dem Dezimalsystem sind die bekannte ripuarisch-fränkische Eigenart. Die befestigte curtis war der Sammelpunkt der trustis. Wir wissen, daß die Franken seit Dagobert I. die Hundertschaften im Volkslande einrichteten. Eine Zusammenfassung ergibt: Fränkisch ist die Hufe, die centene, fränkisch die Zusammenfassung größerer Forsten, die als Hagen oder Herrenhufen außerhalb der Gaugrenze eingerichtet wurden. Die Geschichtsquellen der Rheinlande zeigen, daß die Centene im Ripuarierlande erst das Resultat einer sehr allmählich fortschreitenden Markenregulierung ist. Diese Entwicklung kam erst unter Karl dem Großen in vielen Distrikten zum Abschluß. König Dagobert I. (622 – 638) hat im Raume Trier diese Entwicklung weitgehend eingeleitet und gefördert. Er schuf den Ausgleich unter den bisherigen Reichsteilen. Die Zeit der Hagensiedlungen und Markensetzung im Ripuarierlande beginnt unter Dagobert I. Der Flurname Hahn weist den Kyllberg als Herrenland dieser Zeit aus, das ursprünglich die ganze Landzunge an der Kyll umfaßte und als Hagensiedlung mit einer fränkischen curtis entstand. Diese fränkische curtis, obwohl bisher größere Bodenfunde noch fehlen, ist der Vorläufer der kurtrierischen Kyllburg. Der Flurname Hahn ist somit die älteste Geschichtsquelle, die wir von Kyllburg haben. Fast alle Siedlungen im Buntsandsteingebiet sind Talsiedlungen, Kyllburg ist in auffallender Weise eine Höhensiedlung, die durch Grundrechte bedingt sein muß. Die um das Jahr 800 nach Christus am Kiliberg erwähnte Festung – castrum – ist also die Nachfolgerin der fränkischen curtis aus der Merowingerzeit. Ein fränkisches castrum aus Sigiburg aus dem Jahre 775 hatte folgendes Aussehen:
Die Festungsmauer bestand aus Trockenmauern mit einem festgemauerten Tor, das nach römischem Muster eingebaut war. Das unmittelbar herumliegende Gebiet war nach fränkischer Art mit genauen Grenzen abgesetzt. Die Franken haben sich also auch beim Bauen von Castra engstens an die römische Festungsbauweise angelehnt, so daß fränkische Anlagen oft mit römischen Anlagen verwechselt werden konnten. Das fränkische castrum zeigt trotz aller römischen Formen einen durchgreifenden Unterschied, nämlich die Doppelteilung in Burg – palatium – und heribergium (Festung der Hagustaldi).
Wenn wir diese Doppelteilung auf den Raum des Kilibergs anwenden, so ergibt sich folgende Gliederung:
Der Raum der alten Kyllburg ist der gleiche Raum für die curtis und für das castrum, daran schließt sich der Hagen, der befestigte Teil für die hagustaldi, ihr Heribergium. Der Kyllburger Hahn ist das Heribergium der merowingischen curtis und der karolingischen Burg.

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