Kirche Pfarrarchiv

Wenn Steine reden…

Fenstersturz Hugo Cratz von Scharfenstein. Eingbaut in der alten Schule Kyllburg, Ostseite.
Jahr: unbekannt
Quelle: Pfarrarchiv
Autor: Heinrich Gueth

Als im Sommer des Jahres 1911 der alte, baufällige Pallas der Kyllburg abgerissen wurde, um dem Neubau der Schule Platz zu machen, wurde aus den Trümmern eine wohlerhaltene mittelalterliche Fensterumrandung gerettet, um verständnisvoll wieder in die Nordfront des Neubaues eingefügt zu werden. Auf zierlich profilierten Seitengewänden ruht ein breiter Fenstersturz. es ist keine Arbeit aus der ersten Bauzeit der Burg (1239) sondern ein Zeuge einer viel späteren Bauperiode. Als der Pallas um das Jahr 1580 renoviert und umgebaut wurde , ist der Stein wohl aus der Bauhütte des Stiftes hervorgegangen. “Wenn Steine reden” könnten, würden wir gar Schauriges hören können von jener Zeit und von dem, dessen Andenken auch dieser Stein bis in die Gegenwart trägt. In der Mitte des Fenstersturzes sieht man ein Wappen, dessen Feld geschacht ist. Im Viereck um das Wappen herum stehen die Buchstaben H C v S. Das Wappen ist jenes der Herren von Scharfenstein und die Initialen lauten: Hugo Cratz von Scharfenstein.

Dieser Name ruft in uns sie Erinnerung an das dunkelste Blatt der Geschichte des Erzstiftes Trier wach. Er ist eng verknüpft mit jener schrecklichen Zeit, als im finstern Wahn auch im Erzstifte Trier Tausende schuldlose Menschen Unsägliches erleiden mußten und unschuldig dem grausamsten Tode überliefert wurden.

Hugo Cratz von Scharfenstein lebte zur Zeit des Kurfürsten Johann VII. von Schöneberg (1581-1599), der im Jahre 1583 Kyllburg die Stadtrechte verlieh. Hugo Cratz von Scharfenstein war Probst von St. Paulin und Dechant am Dom zu Trier (1518-1519). Als Domdechant war er Lehnsherr von Kyllburg. Als solcher ließ er den Pallas der Kyllburg umbauen.

In jene Zeit fiel der Beginn und der Höhepunkt der grausamen Verfolgung der angeblichen Hexen und Zauberer. Der gebrechliche und schwache Kurfürst Johann war nicht imstande das Verhängnis von seinem Erzstift fernzuhalten, obschon ihm beinahe das Herz brach vor Jammer.

Damals herrsche im Erzstift Trier eine entsetzliche Hungersnot, hervorgerufen durch eine lange Reihe von Mißernten. Von 19 Jahren waren nur zwei einigermaßen fruchtbar: 1584 und 1590. Dazu kamen Epidemien und harte Bedrängnisse durch Raub- und Plünderungszüge spanischer und niederländischer Kriegshorden. Das abergläubische Volk wurde durch all dies Ungemach derart seelisch niedergedrückt, daß es eine leichte Beute von Wahnideen wurde. Da in anderen Gegenden der Hexenglaube schon lange blutige Orgien feierte und man alles Unglück, alles Elend und alle Widerwärtigkeiten auf das Schuldkonto von Hexen und Zauberern schrieb, Kam auch im Erzstifte Trier allmählich der unselige Glaube an Hexen und Zauberer auf. Noch war die “Peinliche Halsgerichtsordnung” Karls IV. wonach Hexerei und Zauberei todeswürdige Verbrechen seien, in Kraft und ebenso der unbegreiflich grausame “Hexenhammer” Jakob Sprengers (1489).

Nun wurde auch im Erzstifte Trier Gerichtshöfe zur Aburteilung von Hexen und Zauberern gebildet. Hugo Cratz von Scharfenstein wurde Hochgerichtsherr.

Es ist furchtbar zu lesen, wie diese Gerichte arbeiteten. Obschon Johann VII. gegen die zutage tretenden Greuel und Ungerechtigkeiten scharfe Verordnungen erließ. Da manche Richter durch die hohen Gerichtstaxen reich wurden setzte er diese herab. Der edle, aber schwache Fürst hatte längst erkannt, daß manche Anklagen nur von der Geldgier der Richter und ihrer Kreaturen diktiert wurden.

Alles war vergebens, die Hexenrichter wüteten furchtbar in dem schwer heimgesuchten Erzstift Trier.

Der Hochgerichtsschöffe Claudius de Musiel berichtet, daß vom 18.1.1589 bis 18.11.1593 – 368 Personen in der nächsten Umgebung Tier dem Hexenwahn zum Opfer fielen! In der weiteren Umgebung Trier waren es gar 2000! Im Jahre 1585 waren in zwei Dörfern des Erzstiftes nur noch zwei Weiber am Leben, alle waren als Hexen verbrannt worden. Zwei Dörfer hinter St. Matthias waren ganz entvölkert. Kein Alter, kein Geschlecht, kein Stand war sicher, und wer einmal angeklagt wurde, kam selten mit dem Leben davon. Selbst ein Hochgerichtsschöffe, Niklaus Fiedler, wurde angeklagt und trotz seiner erschütternden Unschuldsbeteuerungen verurteilt. Aus “Gnade” wurde er nicht zum Feuertode geführt, sondern stranguliert. Den Stadtschultheis und kurfürstlichen Rat Dr. jur. Flade schützten weder seine hohe Stellung noch sein Ansehen. Er wurde angeklagt und verurteilt zum Feuertode (1582).

Schließlich wurde der Hochgerichtsherr Hugo Cratz von Scharfenstein selber angeklagt. Hans Elsen aus Ruwer, der am 20.10.1590 hingerichtet wurde, sagte vorher aus, auch Hugo Cratz von Scharfenstein sei ein Zauberer. Die ebenfalls zum Scheiterhaufen verurteilten Anna Meisenheim klagte den Hochgerichtsherrn an, er habe mit ihr und der Veltens Elise nachts auf der Hetzerather Heide getanzt; er sei der Oberste der Hexen gewesen.

Vernünftigerweise nahm das Hochgericht diesmal an, daß die Anklagen falsch seien, weil der Hochgerichtsherr leicht solchen Anklagen aus Rache ausgesetzt sei.

Daraufhin wurde an Hugo Cratz von Scharfenstein die “peinliche Frage” nicht gestellt. Er war gerettet. In der Folge gelang es dem Einfluß des Hochgerichtsherrn, manches Opfer zu Retten. Hatte er doch in seinem eigenen Prozeß die Haltlosigkeit der Anklagen erfahren.

Da der Hochgerichtsherr als Domdechant Lehnsherr in Kyllburg war, ist ihm wohl auch die Bildung eines Hochgerichts in Kyllburg zuzuschreiben. In der Überlieferung wird der geräumige Keller des Burghauses (Pallas) als Folterkammer und das Verließ des Bergfrieds als Gefängnis für die hochnotpeinlich Angeklagten genannt. In das Verließ hatte man zu ebener Erde eine Tür brechen lassen, um die Inhaftierung und Verpflegung der Angeklagten zu erleichtern. Bis 1850 war ein angesehener Kyllburger Bürger im Besitz umfangreicher Originalakte der zwei letzten Kyllburger Hexenprozesse. Die Akten sind verloren gegangen. aber der schaurige Inhalt ist bekannt geblieben. Es ist immer das selbe, furchtbare Bild. Zwei unschuldige, weibliche Personen aus Kyllburg, Scholtessen Käth und Greth aus Kyllburg wurden der Hexerei angeklagt und vor das Hochgericht geschleppt. Als an sie die “peinliche Frage” gerichtet wurde, vermieden sie selbstverständlich jede Schuld. Nun hing man die erstere “in die Pein”. Die Ärmste war schwach und kränklich und schon bei der ersten Folterung brach sie zusammen und bekannte, was die grausamen Richter haben wollten. Als sie gleich darauf das erpreßte Geständnis widerrief, hing man sie zum zweiten Male in die “schreckliche Pein”. Jetzt war ihr Schicksal besiegelt. Von furchtbaren Qualen irr- und wahnsinnig, erzählte sie den Richtern die Szenen, die sich immer wieder in den Aussagen der Unglücklichen wiederholten und Ausgeburten einer durch entsetzlichen körperliche und geistige Qualen krank gewordenen Phantasie waren.

Die robustere Angeklagte Greth widerstand, bis sie zum dritten mal “in die Pein” gehängt wurde. Da waren auch ihre körperlichen und seelischen Kräfte erschöpft und sie wurde das Opfer einer wahnsinnigen Justiz. In den “Geständnissen” der beiden Unglücklichen war es, statt der Hetzerather Heide, die in den Hexenprozessen in der Stadt Trier eine so unheimliche Rolle spielte, ein Platz im “Klopp”, den die Gequälten als Hexenplatz angaben. Über beide Opfer einer widerwärtigen Prozedur, “hohe Gerichtsbarkeit” genannt, wurde der Stab gebrochen. Die Gerichtsstätte lag im “Burgberg”. Dort wurden die beiden armen Opfer einer finsteren Wahnidee verbrannt. Es waren die letzten Verurteilten des Hochgerichts Kyllburg.

“Wenn Steine reden”. – Auf dem Stift findet man noch manchen wappengeschmückten Stein, manche Lapidarinschrift auf steinernen Zeugen des Mittelalters spricht zu uns von vergangenen Zeiten. Schlimmeres, Unbegreiflicheres aber weiß kein Stein zu erzählen, als der Fenstersturz in der Nordfassade der neuen Schule mit dem geschachten Wappen und den Initialen: H C v S.

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