Quelle: Karl Föst, „Kyllburg einst und jetzt“
Urkunden des Bistumsarchivs aus der letzten kurtrierischen Zeit befassen sich mit der Ernennung der Stadtschultheißen, die mit dem Schöffengericht im Namen des Erzbischofs und Kurfürsten die Gerichtsbarkeit in der Stadt Kyllburg ausübten.
Am 11.3.1749 ernannte der damalige Domdechant Freiherr von Walderdorf, wirklicher Geheimrat, Regierungspräsident und Statthalter seiner kurfürstlichen Gnaden zu Trier, den ehrsamen und achtbaren Valentin Büchell zum Schultheiß der vakant gewordenen Schultheißerei der „STATT und ambts Kylburg.“
Der Stadtschultheiß Büchell blieb in seinem Amte bis zu seinem Tode im Jahre 1767. Es geht dies hervor aus der Bewerbung des Hochgerichtsschöffen Johannes Schwickerath, der sich um die Stadtschultheißenstelle bewirbt, nachdem „Valentin Büchell, gewesener Stadtschultheiß, das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt hat.“
Der Bewerbung des Schwickerath wird stattgegeben. Er wird von dem Domdechanten Freiherrn von Boos in dieses Amt berufen mit Ernennungsurkunde vom 31. 7. 1767. Schwickerath hat sich, wie in den Büchern des Hochgerichts nachzulesen ist, nachdem er nahezu 16 Jahre Stadtschultheiß gewesen, grober Vergehen und des Ungehorsams gegen seine Obrigkeit schuldig gemacht, wurde durch Amtsurteil bestraft und hat sich dann im Amtsturm grob und toll aufgeführt. Die Folge seines Verhaltens war ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Nach zweijähriger Suspendierung von seinem Amte wurde er am 1. Dezember 1784 endgültig seines Amtes als Stadtschultheiß enthoben, gleichzeitig wurde ihm eröffnet, er werde, falls er sich bei Vollziehung des Amtsurteils nochmals gröblich vergehe und den Amtsturm in der Burg aufschlage, auf seine Kosten durch Schützen in das Spinn- und Arbeitshaus nach Trier verbracht werden, wo er alsdann anstatt der achttägigen Turmstrafe 14 Tage bei Wasser und Brot verbleiben solle.
Jetzt bewirbt sich ein Johann Matthias Engel um das Amt.
„Untertänige Bittschrift von seiten Johannes Matthias Engel, juris practici zu Kyllburg
Hochwürdiger Hochgeborener Reichsfreiherr! Gnädigster Herr Dom-Dechant!
Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden geruhten gnädig den Kyllburger Stadtschultheißen seines Amtes zu entsetzen und kam hierdurch die Stadtschultheißerei in Erledigung
Untertäniger Supplicans ist ein Sohn des ehemaligen Kyllburger Amtsverwalters Engel, welcher seine studia juridica abgemacht, auch bei seinem seeligen Vater drei Jahr zu Wittlich in praxin gestanden, und dermalen zu Kyllburg beschäftigt. Gleichwie nun untertäniger Supplicans des Amtes Kyllburg Beschaffenheit von seinem seeligen Vater in Erfahr gebracht, auch durch die von selbtem hinterlegten besonderen Anmerkungen sich so befähigt zu sein glaubt, daß er sich vorzüglich bei erledigter Stadtschultheißerei Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden zu Füßen legen dörfe, also werden Euer Exzellenz Gnaden untertänig fußfällig gebeten, den untertänigen Supplicanten vorzüglich mit diesem Amte zu begnädigen und denselben in Stand zu setzen, sich in genauester Erfüllung desselben durch seine besondere Amtswissenschaft zu ferneren hohen Gnaden empfehlen zu können
Untertäniger Supplicans vertröstet sich gnädiger Erhörung und erstirbt in tiefschuldiger Erniedrigung
Euer Exzellenz Hochwürden Gnaden Untertänig treugehorsamster Diener Johannes Mathias Engel, juris practicus.“
Im Januar 1785 wird dann Engel zum Stadtschultheißen von Kyllburg ernannt.
„Wir A. F. Freiherr von Kerpen (folgen die sämtlichen Titulaturen) verfügen, was folgt:
Demnach (Nachdem) durch das üble und sträflich widersetzliche Betragen unseres Stadtschultheißen Johannes Schwickerath und sodan nach geschehener amtlicher Untersuchung und billig und notwendig befundener Entsetzung desselben unsere Stadtschultheißerei zu Kilburg erledigt worden, mithin wir uns entschlossen haben, diese erledigte Stadtschultheißereistelle einem anderen tüchtigen und treuen Subjekte in Gnaden zu konferieren, also haben wir den Johannes Mathias Engel juris practicanten in Anbetracht seiner uns angerühmten guten Eigenschaften zu unserem Stadtschultheiß anzuordnen keine Bedenken getragen, wie wir den kraft dieses offenen Briefes vorbesagten Johannes Mathias Engel zu unserem Stadtschultheiß wirklich benennen und anordnen mit dem Befehl an unser Hochgericht und Bürgerschaft zu Kilburg, daß selbte diesen von uns angeordneten Stadtschultheiß in sotaner Eigenschaft anerkennen und ihm gebührende Ehre und bisheriges Vorrecht leisten sollen. Wir versehen uns also gegen unseren neu angeordneten Stadtschultheißen, daß er selber uns in allem hold und treu sein und verbleiben, uns vor Schaden warnen, unser Bestes werben, unserem Hochgerichte und Stadt allen nur möglichen Vorstand leisten, keine bürgerliche Zusammenkunft ohne sein Stadtschultheißenwissen und -willen anordnen lassen, hingegen alle unsere Rechts- und Gerechtsame in allen äußersten Kräften nach schützen und aufrecht halten solle, für welche treuen Dienste die einem zeitlichen Stadtschultheißen zustehende Freiheit und Emolumente gedeihen sollen. Dessen zu urkund unserer Unterschrift und angehohrenem Insiegel
So geschehen, Trier, im Januar 1785, Kerpen, Domdechant.“
Am 1. Januar 1785 wurde Engel vom Amtskellner dem Gericht und der Bürgerschaft als neuer Stadtschultheiß vorgestellt, vereidigt und von allen mit gegebener Hand als Stadtschultheiß anerkannt und beglückwünscht. Wie lange Engel seines Amtes walten konnte, ist nicht bekannt, jedenfalls aber noch in den ersten Jahren der französischen Besatzung.