Karl Föst, “Kyllburg einst und jetzt”
Nr. 34 des Gerichtsprotocollum von Kyllburg-Landeshauptarchiv Koblenz 1 C 134 427
Gelegentlich einer Durchsicht und Aussonderung seiner Akten im Jahre 1786 fand das Hochgericht Urkunden und Papiere vor, die weniger gerichtlicher als verwaltungsmäßiger Art waren. Das Hochgericht übergab deshalb diese Papiere der Stadt zu Händen ihres Bürgermeisters. Leider war nicht zu ermitteln, was aus diesen Urkunden geworden ist. Sie würden das Wissen über Kyllburgs mittelalterliche Zeit sicherlich noch wesentlich bereichern. Immerhin kann man aus den nur überschriftsweisen Inhaltsangaben gar mancherlei Schlüsse ziehen. Die Aktenübergabeverhandlung sei deshalb hier wiedergegeben:
Kyllburg, den 18. Oktober 1786
Nachdem die hiesige Gerichtskiste (Behälter zur Urkundenaufbewahrung) visitiret und inventarisiret worden, wurden noch spezifizierte Briefschaften gefunden, so der Bürgerschaft mehr als dem Gericht zugehörig, die unter aufgesetzten Rubriken und Nummern dem dermaligen Bürgermeisterschöffen Joseph Zängerly namens der Bürgerschaft eingehendiget worden als:
- Erbtausch zwischen St. Thomas und der Bürgerschaft über die Combers-Wiese. Vom 15. April 1706
- Verschreibung über die gemeindlichen Gärten hinter dem Berg. Vom 29. März 1541
- Vergleich, daß die Bürgerschaft den Wasserfluß bei der Brücke unterhalten muß, damit den Nachbarn kein Schaden geschehe
- beleidt (= Grenzumgang, Begehung) der Hoheit Kyllburg
- Vergleich der Gemeinden Kyllburg und Malberg über die Weidgerechtigkeit jenseits der Kyll im Daubenberg genannt und Meiselter. Vom 14. Oktober 1603
- Befehl, die Stadtpforten und -mauern zu unterhalten
- Gerechtigkeit der Stadt Kyllburg betreffend
- Huldigungsbefehl von 1500 an die Stadt Kyllburg
- Befehl vom Jahre 1540 an die Stadt Kyllburg, den Herrn von Esch als Amtmann anzuerkennen
- Befehl vom Jahre 1608 vom Domdechant als Amtsherrn, um 6 Mann auf Rheinbrohl wegen Kriegsrüstung zu schicken
- Befehl, daß keiner unter Konfiskation seiner Güter bei Kriegszeiten aus dem Amt weichen dürfe. Vom 21. Januar 1639
- Vergleich zwischen Junker von Schönenberg und der Bürgerschaft wegen dem Grummet im Burgfeld vor der Pfort und Nachweid, welche die Bürger schaft allein zu genießen. Vom Jahre 1530
- Urtheil wegen gemeiner Gerechtigkeit der Witwe Richard!. Vom 20. März 1705
- Gemeinderechnung für das Jahr 1623
- Daß die Nachbarsdörfer bei Einquartierung das nötige Holz herliefern sollen, 1588
- Wieviele Bürger im Jahre 1500 hier gewesen und was jeder Kontribution zahlen muß, 1589
- Wegen der Wilsecker Weide
- Daß die Kyllburger Schützen auch Jurisdiktion zu St. Thomas haben und von der Abtei täglich 36 alb. zu Lohn bekommen. Vom 6.10.1600
- Gemeinderechnung für das Jahr 1622
- Befehl des Domkapitels, daß derjenige, der bei Einquartierung ausziehe, für alle Zeit der Bürgerschaft für sich und seine Kinder verlustig gehe. Vom 23. Februar 1638
- Gemeinderechnung für das Jahr 1631
- Verordnung und Befehl vom Jahre 1633 vom damaligen Domprobst und Dechanten und Oberchorbischof, daß das Städtlein Kyllburg von allen Amtsunkosten gleich allen übrigen Städten frei sein sollte und bei den alten Privilegien zu belassen sei und jederzeit vom Amt manutenieret werden sollte
- Verkauf eines Steinbruchs auf 3 Jahre von seiten der Bürgerschaft Kyllburg – Verkäufer an Matthias Schmit von Ürzig – Käufer auf der leubenberger Kaul. Vom 19. Juli 1609
- Befehl, das Amt solle die Kontributionsgelder zahlen, die Stadt Kyllburg die Herwiese geben. Vom 2. Oktober 1738 und 20. September 1640
- Befehl von Kurfürst Jakob vom Jahre 1440, daß Wilhelm von Manderscheid als Oberamtmann ernannt im Amt Kyllburg
Worüber Bürgermeister anhero quittieret
gez. Joseph Zängerly, Bürgermeister