Chronik 1200 Jahre Kyllburg

Bürgermeisterei Kyllburg

Im Jahre 1848 umfasst sie:

1. Kyllburg: 171 Wohnhäuser und 981 Einwohner
2. Etteldorf: 3 Wohnhäuser und 38 Einwohner
3. Kyllburgweiler: 20 Wohnhäuser und 151 Einwohner
4. Orsfeld: 50 Wohnhäuser und 307 Einwohner
5. St. Thomas: 20 Wohnhäuser und 151 Einwohner
5a. Bruderholz: 3 Wohnhäuser und 26 Einwohner
6. Usch: 18 Wohnhäuser und 105 Einwohner
6a. St. Johann: 2 Wohnhäuser und 16 Einwohner
7. Wilsecker: 38 Wohnhäuser und 229 Einwohner
7a. Hof Bertert: 2 Wohnhäuser und 8 Einwohner
Gesamt: 327 Wohnhäuser mit 2012 Einwohnern

Der Kreis Bitburg bestand damals aus 43 Bürgermeistereien. Diese Bürgermeistereien sind dann nach und nach in elf Ämtern zusammengefasst worden: Bitburg-Stadt, Bitburg-Land, Bickendorf, Dudeldorf, Echternacherbrück, Körperich, Kyllburg, Neuerburg-Stadt und -Land, Oberweis, Speicher und Wolsfeld. Die französische Munizipalverfassung blieb in preußischer Zeit noch bis zur Einführung der Gemeindeordnung vom 23.7.1845 unverändert in Geltung.

Auch das von den Franzosen eingerichtete Friedensgericht in Kyllburg blieb noch bis zum Jahre 1821 bestehen. Es wurde dann infolge Neueinteilung der Friedensgerichtsbezirke nach Dudeldorf verlegt, wobei der bevölkerungsstarke Ort Speicher für die Wahl Dudeldorfs mit Rücksicht auf dessen Lage zwischen Kyllburg und Speicher ausschlaggebend war. Kyllburg hat jahrelang und unausgesetzt um eine Rückverlegung gekämpft; denn für die Bewohner der Bürgermeistereibezirke Kyllburg, Malberg und Seffern, deren Zahl ein Drittel der Bevölkerung des Friedensgerichtsbezirks ausmachte, war der Weg nach Dudeldorf weit und sehr unbequem.

Obwohl sich Landrat, Regierung, der Oberprokurator und der Generalprokurator dafür einsetzten, wurden die Anträge immer wieder mit dem Hinweis abgelehnt, der am meisten bevölkerte Teil des Gerichtsbezirks sei näher bei Dudeldorf als bei Kyllburg gelegen. Schließlich genehmigte im Jahre 1843 das Königliche Justizministerium eine monatliche Zivil- und Polizei-Gerichtssitzung in Kyllburg für die Bürgermeistereien Kyllburg, Seffern und Malberg, während Kyllburg sich verpflichtete, die erforderlichen Räume und Utensilien, ferner Heizung, Beleuchtung und Reinigung der Lokale unentgeltlich zu stellen. Diese periodischen Gerichtssitzungen wurden auch noch lange beibehalten, nachdem das Amtsgericht in Bitburg zuständig geworden war.

Als die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. 7.1845 und später die Gemeindeordnung vom 11. 3.1850 in Preußen eingeführt wurde, die ein einheitliches Recht für das ganze preußische Staatsgebiet schaffen wollte, machten auch diese beiden Gemeindeordnungen keinen Unterschied zwischen Stadt- und Landgemeinden. Die Vorrechte, die die Städte noch unter den alten Obrigkeiten besaßen, wurden beseitigt. Es ist bekannt, dass die Einführung der preußischen Gemeindeverfassungsgesetze im Rheinland auf starken Widerstand stieß. Die Gemeindeverordnung von 1850 wurde, wie aus der im Amtsblatt der Regierung Trier 1851 S. 90 veröffentlichten Verlautbarung hervorgeht, in den Bürgermeistereien Kyllburg und Malberg am 2. April 1851 eingeführt und der bisherige Bürgermeistereiverwalter Carl Baron v. Veyder als definitiver Bürgermeister der Gesamtgemeinde (Bürgermeisterei) Kyllburg und für jene von Malberg kommissarisch bestätigt, nachdem die projektierte Verschmelzung der Bürgermeistereien Kyllburg und Malberg zu einer Bürgermeisterei an dem Lokalpatriotismus der Bürgermeistereivertretung von Malberg gescheitert war. Seit 1816 (wenn nicht schon seit 1796) bestand allerdings Personal-Union.

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