Chronik 1200 Jahre Kyllburg

Der Kyllburger Wappenstein

Der Kyllburger Wappenstein

Karl Föst bemerkt hierzu:

Hier mag es angebracht sein, auf den Kyllburger Wappenstein in erneuerter Gestalt kurz einzugehen, der früher am Brunnen auf der Purt angebracht war,
(heute ist er am Giebel des “Haus des Gastes” am Eingang zum Kurpark “Hahn” eingebaut. -Red.)
Der Wappenstein vereinigt das Wappen des Erzbischofs Johann Von Schönenberg, der von 1581 bis 1599 regierte, mit dem Wappen Kyllburgs, das die Umschrift trägt:

Der Stadt und Freiheit Kilburgh Wapfen

Der Stein ist doppelt datiert durch die am oberen Rande angebrachte Jahreszahl 1583 und das Wappen des genannten damals regierenden Erzbischofs. Dieser Zeit entspricht auch die stilistische Form des Steines.

 

Josef Brück beschreibt den Wappenstein sehr ausführlich:

Beide Wappen sind aus der Platte erhaben herausgemeißelt und fest miteinander verbunden. Aus dem mit einer Randleiste abgeschlossenen viereckigen Fundament des oberen Teiles tritt der Wappenschild mit dem Wappen des Erzbischofs kräftig hervor. Die seitlichen Streifen der Umrahmung tragen als Zierwerk ein blattloses Ranken- oder Rebengewinde. Der Schild ist dem Stil der Renaissance angepaßt und durch ein großes Balkenkreuz in vier Felder aufgeteilt (Wappenbild Kurtrier). Im erzbischöflichen Wappen werden nun das rechte obere Feld sowie das linke untere Feld wiederum durch je ein kleineres Balkenkreuz quadriert. (Seitenangabe entspricht heraldischen Gesichtspunkten.) Die Felder links oben und rechts unten zeigen das Familienwappen des Erzbischofs, in diesem Falle drei Maltheserkreuze. Diese Symbole weisen darauf hin, daß Vorfahren des Erzbischofs als Kreuzritter im hl. Lande weilten und als Mitbegründer des Maltheserordens anzusprechen sind.

Die drei lat. Kreuzformen sollen das “Hohepriesterliche Amt” des Erzbischofs als Verkünder, gesetzmäßiger Hüter und Verteidiger der Kirche Christi in den Vordergrund rücken und die geistliche und weltliche Macht des Kirchenfürsten repräsentieren. Zwar ist das 8-Ecken-Kreuz für die christliche Welt in erster Linie das Heilszeichen des Erlösers Jesus Christus, doch kommt diesem als Wappensymbol noch heraldische Bedeutung zugute.

In die Kopfleiste der Wappenumrahmung ist die Jahreszahl 1583 auffallend sperrig eingemeißelt. Die untere Rahmenleiste ist teilweise ausgekehlt, um den Übergang in den wesentlich flacher gehaltenen Schild des Kyllburger Stadtwappens zu gewährleisten.

Dieser Schild zeigt als Wappenbild die Kyllburger Stiftskirche nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes. Trotz stilistischer Unterschiede bezeugt dieses Emblem eine auffallende Ähnlichkeit mit der Darstellung des urtümlichen Kyllburger Stadtsiegels aus dem 14. Jahrhundert. Leider ist dieses wertvolle Requisit in den neunziger Jahren nach Köln verschleppt worden.

Dr. Franz Bock, der dieses Siegel von Ansehen kannte, definiert dasselbe in “Kyllburg und seine kirchlichen Bauwerke des Mittelalters” als “altes Kyllburger Stadtwappen” aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, welches den eben bezeichneten älteren Bauteil der Kirche mit einem einfachen Dachreuter (-reiter) und einem westlichen Abschlußgiebel nebst einer großen Eingangstür wiedergibt.

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass dieses im 14. Jahrhundert erstmals in Erscheinung getretene Signet bei der Herrichtung des Kyllburger Wappensteins eine Reproduktion erfahren hat.

Nichts lag nun näher, als bei dieser Gelegenheit die lat. Umschrift

SIGILLUM OPIDI KILBURCH

in die mittlerweile möglich gewordene deutsche Übersetzung umzumünzen. Dementsprechend lautet die Beschriftung am Rande des halbmondförmigen Schildes seither:

DER STADT UND FREIHEIT KILBURGH WAPFEN

Dieser Wortlaut steht in logischem Zusammenhang mit dem reproduzierten Prägebild des gotischen Stadtsiegels, dessen Konturen hinweisen auf den ersten Bauabschnitt der Kyllburger Stiftskirche, die im Jahre 1276 “zur Verherrlichung Gottes des Allmächtigen und zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria und aller hhl. Jungfrauen begonnen wurde.”

Die Bezeichnung Opidum = Oppidum ist römischen Ursprungs und gehört zu den metonymischen Begriffen. Dies besagt, daß das Wort einen Bedeutungswandel, eine Umbenennung oder Umtaufe erfahren hat: (lat.) oppidum ist gleichbedeutend mit: Fester Platz, Stadt. (lat.) oppidulum = Städtchen. (lat.) oppidanus = Städter, städtisch, aus einer Landstadt. (lat.) oppidatim städteweise. (franz.) oppidum bedeutet ebenfalls befestigte Stadt

Oppidum ist die Nachfolgebezeichnung für eine vorchristliche, keltische “dun”-Stätte, ein Begriff, der eine gemeindliche Gesellschaftsordnung umschließt, deren Mittelpunkt die arteigene Kult- und Gerichtsstätte bildete. Nach der Missionierung mußten diese von Julius Cäsar mit dem latinisierten Namen dunum überlieferten, befestigten Bergsiedlungen “umgetauft” werden.

Das Ursprungswappen des Kyllburger Stadtsiegels ist etwa 250 Jahre älter als dessen Wiedergabe auf dem Wappenstein. Wer diese Tatsache ignoriert, der ist allzu leicht geneigt, aus der Beschriftung desselben das Geburtsjahr der Stadtwerdung Kyllburgs herauszulesen. In Wirklichkeit besteht jedoch keinerlei Beziehung zwischen diesem Doppelwappen und der Stadtrechtsverleihung.

Karl Föst, der seinerzeit als Amtsbürgermeister von Kyllburg für die Wiedererlangung des durch die Rheinische Städteordnung verlorengegangenen Stadtrechts initiativ tätig wurde, hat in seiner Freizeit in intensiver Forscherarbeit ein umfangreiches Quellenmaterial herangezogen, um den Anspruch auf Zuerkennung des traditionellen Titels “Stadt” bei den hierfür zuständigen Behörden legitimieren zu können. Diese urkundlich bezeugten und teilweise mittels Fotokopie belegten Unterlagen hat K. Föst dann gleichzeitig in einem für Kyllburg außerordentlich wertvollen chronikalischen Werk (s. u.) veröffentlicht, um der Bevölkerung des Amtsbezirks eine Gesamtschau über die hochinteressante Stadtgeschichte zu vermitteln, und sie so für eine 700-Jahr-Feier zu begeistern, die im Zuge einer Wiederverleihung der Stadtrechte geplant wurde.

Es ist selbstverständlich, dass der Verfasser dem Wappenstein ein besonderes Kapitel einräumt, um sein Vorhaben speziell nach dieser Seite hin abzusichern und abzuschirmen. Infolgedessen kam er nicht umhin, gegen divergierende Auffassungen hinsichtlich der Stadtrechte kritisch Stellung zu nehmen, indem er schreibt:

Wenn Wackenroder und vor ihm schon verschiedene andere in ihren Abhandlungen eine angebliche Stadtrechtsverleihung vom Jahre 1580 bzw. 1583 aus diesem Stein herleiten, so liegen hierfür keine urkundlichen Belege vor.

Auch Archivdirektor E. Schaus vermutet, daß dieser Irrtum auf eine falsche Deutung des Wappensteines von 1583 zurückgeht… Sicherlich hat es irgendeine Bewandtnis mit der Zahl 1583 im Wappenstein; welche, läßt sich leider bei dem Fehlen entsprechender Urkunden nicht klären; mag sein, daß der Kurfürst damals den seit über 300 Jahren bestehenden Zustand aus einem heute nicht erkennbaren Grunde expressis verbis feierlich bestätigte. Wenn Schannat-Bärsch in Eiflia illustrata, Dr. Jakob Schneider in seinem Werkchen “Das Kylltal und seine Umgebungen”, Haller und Züscher in “Trierische Geschichte”, Wackenroder in “Die Kunstdenkmäler des Kreises Bitburg” und Dr. ‘ Franz Bock in “Kyllburg und seine kirchlichen Bauwerke des Mittelalters” die Stadtwerdung Kyllburgs in das Jahr 1584 verlegen, dann haben sie dabei übersehen, daß einerseits hierfür jeglicher urkundlicher Nachweis fehlt, und der Wappenstein als solcher nicht angesprochen werden kann, anderseits aber Kyllburg in Urkunden und amtlichen Schriftstücken, Büchern und Listen in den Jahrhunderten zuvor, zumindest seit dem Sammelprivileg Ludwig des Bayern vom Jahre 1332, als Stadt anerkannt und behandelt wird.

Die volle Bedeutung der Zahl 1583 sowie den tieferen Sinn dieser Wappenvereinigung zu ergründen, dürfte angesichts obiger Kontroverse nicht nur erwünscht, sondern dringlich notwendig sein, wobei der Mangel an entsprechenden Urkunden durch Heranziehen tangierender geschichtlicher Vorgänge sowie hierauf beruhender Vergleiche und Analogieschlüsse kompensiert wird.

Der Trierer Erzbischof und Kurfürst Johann VII. von Schönenberg hat von 1581 bis 1599 regiert. Die Kopie des erzbischöflichen Wappens trägt die Jahreszahl 1583.

Nur unter diesem Aspekt wird es verständlich, wenn das Wappen des Erzbischofs Johann Von Schönenberg erstmalig als Hoheitszeichen der Trierer Kurfürsten über dem Torbogen der Stadtbewehrung Kyllburgs erscheint.

Sehen wir nun von der äußeren Form ab, so haben wir im Prümer Kanzelwappen ein echtes Pendant zum Kyllburger Wappenstein vor uns; denn in beiden Fällen handelt es sich um die Vereinigung des erzbischöflichen Wappens mit einem kirchlichen Wappenbild, das gleicherweise hier wie dort dem Prägebild des amtlichen Stadtsiegels angepaßt ist, und in beiden Fällen stellt diese “Wappenallianz” eine in Stein gemeißelte Dokumentation der Einverleibung des Fürstentums Prüm in den größeren Verband des Kurfürstentums Trier dar. Und gleichwie das Prümer Kanzelwappen die enge Verbundenheit des Erzbischofs mit der Abteikirche zum Ausdruck bringt, läßt sich aus dem Kyllburger Wappenstein eine persönliche Bindung des Erzbischofs Johann Von Schönenberg an die Stiftskirche Unserer Lieben Frau auf dem “Kiliberg” herleiten.

Hiermit hat es nun folgende Bewandtnis: Im Chorraum dieses “Eifel Doms” befindet sich auf der Evangelienseite eine überreich ausgestattete Grabplatte von hohem Rang und seltener Art. In einer halbkreisförmig abgeschlossenen und von zwei Pilastern umrahmten Nische kniet ein Ritter in voller, reich ornamentierter Rüstung in betender Haltung. Rechts und links von dem beinah in Lebensgröße dargestellten Edelmann hängen je vier Ahnenwappen an den Pfeilern herab. Oben zur Rechten sehen wir das Wappen von Schönenberg und zur Linken das Wappen derer von Nickenich. Unter Schönberg folgen: von der Leyen, Dürkem, Wiltz, und links unter Nickenich: Bourscheid, Walpoet (zu Ulmen) und Krueff (Kröv) (mit dem Dauner Gitter.) Dicht über dem Antlitz des noch jugendlichen Edelmannes, der mit porträthafter Beseeltheit in Richtung Ost zum Hochaltar hinüberblickt, schwebt ein Engelchen hervor, gerade noch so weit sichtbar, als es mit ausgebreiteten Ärmchen ein wuchtiges Schriftband zu stützen vermag, dessen Breite sich von Rand zu Rand der Grabplatte erstreckt.

Im Gegensatz zu der reich skuptierten Wappenzier des Pfeilerpaares tritt ein feines Detail in den Hintergrund, das die erhabenste Auszeichnung für einen Ritter der damaligen Zeit verkörpert. Es befindet sich nämlich “auf der Kniebank ein Wappenschildchen mit drei Tatzenkreuzen.” Diese Feststellung von Wackenroder ist jedoch rein oberflächlicher Art und daher irreführend. Ein scharfsinniger Beobachter wird in diesem Signum den kniend Dargestellten als ein Mitglied des “Ordens vom Goldenen Vlies” erkennen.

Diese zur damaligen Zeit außerordentlich seltene persönliche Dekoration sollte noch überstrahlt werden von einem anderen Dekor, der dem ganzen Geschlecht zur höchsten Zierde und zu unvergänglichem Ruhm gereichen sollte.

Außer dem hier geschilderten Grabmal birgt die Stiftskirche noch zwei weitere Epitaphien von Mitgliedern des Hauses von Schonenburg. So befindet sich in unmittelbarer Nähe der Kanzel u. a. ebenfalls ein Renaissance-Grabstein, der einen Herrn von Schonenburg zeigt. Unter einer Muschelnische steht die Figur dieses Ritters in voller Uniform. Da diese Grabplatte ursprünglich in den Erdboden eingelassen war, ist sie stark abgetreten, so dass die Beschriftung fast erloschen ist. Jedoch sind die Wappen noch gut zu erkennen: Oben rechts Schonenburg und links Weyer-Nickenich; unten rechts von der Leyen und links Bourscheid.

Hinsichtlich der Genealogie des Hauses von Schonenburg (Schöneberg) ist gerade dieser Grabstein insofern von besonderer Bedeutung, als Umschrift und Blasonierung es ermöglichen, die umstrittene Abstammung Johanns genauer zu fixieren.

Bei dem Grabmal an der Südwand der Stiftskirche in unmittelbarer Nähe der Kanzel handelt es sich sehr wahrscheinlich um dasjenige des Deutschordensritters Daniel von Schonenburg, da die Rüstung des Dargestellten dieser Ordenstracht entspricht.

Mittlerweile konnten wir feststellen, welch hervorragenden Platz der im besten Mannesalter verstorbene und im Chor der Stiftskirche zur letzten Ruhe gebettete Edelmann Johann Von Schonenburg in der Ahnenreihe seines Geschlechts einnimmt.

Im Hinblick auf diese Grabstätte konnte es nicht ausbleiben, dass sein Sohn, der Erzbischof und Kurfürst Johann VII. von Trier, ein besonders inniges Verhältnis zur Stiftskirche Unserer Lieben Frau gefunden hat, was naturnotwendig eine engere persönliche Bindung an die Stadt Kyllburg im Gefolge hatte.

Diese zweiseitige Verbundenheit findet in der Symbolik des Wappensteins beredten Ausdruck dadurch, dass der Erzbischof sein Wappen mit dem Wappenbild des alten Stadtsiegels vereinigte. Gleichzeitig aber wird mit dieser Wappenallianz die nunmehr rechtsgültig erfolgte Inkorporation des Prümer Anteils am Kiliberg in das Erzstift Trier beurkundet.

Nach erfolgter Inkorporation führten die Trierer Erzbischöfe den Titel ADMINISTRATOR PRUMIENSIS. Das Prümer Lamm wurde in das landesherrliche Wappen der Kurfürsten eingegliedert.

Für das Prümer Land und die weithin zerstreut liegenden Exclaven vollzog sich dieser Vorgang fast unbemerkt. Besonders unauffällig ging der Wechsel der Grundherrschaft im Bereich der Kyllburg vonstatten, da hier lediglich ein seit Jahrhunderten bestehender Zustand rechtsverbindlich sanktioniert wurde.

Nichtsdestoweniger beginnt mit diesem Zeitpunkt für die alte Stadt am Kiliberg ein neuer Geschichtsabschnitt, der durch die Wappenverleihung des neuen Landesherrn auch nach außen hin in Erscheinung treten sollte. Aus diesem und andern verwaltungstechnischen Gründen musste das urtümliche Stadtsiegel diesem Wandel der Zeiten angepasst werden.

Demzufolge finden sich in den Akten der Stadt Kyllburg noch Urkunden aus früherer Zeit, die das Amtssiegel in erweiterter und verbesserter Form ausweisen, das nun als Umschrift folgenden Wortlaut trägt:

FREYHEIT STADT KILLBURG UND WAPPEN 1583

Wer über ein einigermaßen gesundes Gefühl für Zusammenhänge verfügt, wird in dem Nachsatz “UND WAPPEN 1583” ohne weiteres einen Hinweis auf die Veränderung oder Verbesserung eines vorher existent gewesenen Stadtsiegels erblicken.

Aus lokalen und personalen Erwägungen heraus hat der Erzbischof Johann V. Schöneberg der “FREYHEIT STADT KILLBURG” sein Wappen verliehen. Es lässt sich heute nicht mehr feststellen, ob dieser besondere Huld- und Gnadenerweis durch einen formellen Wappenbrief erfolgt ist. Doch darf als sicher angenommen werden, dass Wortlaut und Prägebild dieses Stadtsiegels mit der Wappenverleihung in einem urkundlichen Zusammenhang stehen.

Offensichtlich ist der Kyllburger Wappenstein eine seiner Größe entsprechende, leicht veränderte Wiederholung dieses leider auch verschwundenen Signets.

Erfreulicherweise aber ist dieser trotz mannigfacher Gefährdung unbeschädigt erhalten geblieben. Es ist daher ein hohes Anliegen für die Bürger der Stadt Kyllburg, dieses kostbare Kleinod auch künftighin in ihren besonderen Schutz zu nehmen, damit ihre Enkel und Urenkel beim Anblick dieses steinernen Zeugen einer großen Vergangenheit sich mit Stolz zu ihrer Vaterstadt bekennen und deren außergewöhnliche Tradition als Verpflichtung anerkennen!

Einen Kommentar verfassen

captcha

Please enter the CAPTCHA text